Rechts- und Steuerfragen
Zusammenstellung wichtiger Informationen
Auf den Internetseiten des BLSV finden Sportvereine umfassende und aktuelle Information rund um Rechts- und Steuerfragen:
Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts: Bedeutung für Sportvereine
Ein neues Gesetz stärkt das Ehrenamt. Gerade auch für Mitarbeiter im Sport und in den Sportvereinen gibt es eine Reihe von neuen Vergünstigungen. Der SportService der Stadt Nürnberg möchte deshalb über die bereits ab 1.1.2007 rückwirkend geltenden Gesetzesinhalte informieren. Diese umfassende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts ist bereits in Kraft und kann sofort umgesetzt werden. Diese Änderungen wurden möglich, da am 21.9.2007 nach dem Bundestag auch der Bundesrat seine Zustimmung gegeben hat. Dieses Gesetz gilt nicht nur für Sportvereine, sondern für alle Vereine und Verbände, die gemeinnützig tätig sind. Auf die Wichtigkeit der gültigen Gemeinnützigkeit wird hingewiesen. Mit folgenden gesetzlichen Neuregelung sind nun jahrelange Forderungen des Sports und von gemeinnützigen Organisationen in Teilen umgesetzt worden.
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Ehrenamtspauschale bis 500,-- € steuerfrei
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Die neue Ehrenamtspauschale ermöglicht es Vereinen und Verbänden jährlich bis zu 500,00 Euro an engagierte nebenberufliche Vereinsmitarbeiter steuerfrei auszubezahlen. Profitieren werden von dieser Regelung nicht nur Funktionäre, Trainer und Übungsleiter, sondern auch Helfer und weitere Mitarbeiter im Sport wie z.B. der Platzwart oder die Frau, die für die Jugend die Trikots jede Woche wäscht. Diesen neuen Freibetrag der Ehrenamtspauschale können also alle Personen erhalten, die sich nebenberuflich bei einem Verein oder Verband im gemeinnützigen Bereich engagieren. Nicht möglich ist die Auszahlung der Ehrenamtspauschale dort, wenn in der eigenen Vereinssatzung geregelt ist, dass Vorstandstätigkeiten ehrenamtlich und ohne Kostenerstattung zu erledigen ist. Dieser Freibetrag wird pro Person und Jahr nur für einen Verein gewährt. Er kann nicht bei mehreren Vereinen geltend gemacht werden. Jeder Verein sollte sich dies bei Auszahlung bestätigen lassen.
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Übungsleiterfreibetrag jetzt 2.100,-€
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Eine besondere Bedeutung hat sicher die Anhebung des "Übungsleiterfreibetrages" von bisher 1.848 Euro auf 2.100 Euro. Dies gilt für alle Übungsleiter, die eine gültige Übungsleiterlizenz vorlegen können. Diese gültigen Lizenzen sind auch für die Auszahlung der staatlichen und kommunalen Sportförderung an die Sportvereine erforderlich. Die Antragstellung zur Vereinsförderung erfolgt jeweils über den SportService der Stadt Nürnberg. Für Übungsleiter und Trainer ohne Lizenz gilt der Übungsleiterfreibetrag nicht. Hier wird deutlich, wie wichtig die qualifizierte Ausbildung als Übungsleiter für den Verein und den einzelnen Sportmitarbeiter ist. Die Sportfachverbände und der BLSV z.B. mit seiner Akademie und die Bay. Sportjugend bieten Übungsleiterlehrgänge an. Wer sich nebenberuflich als Übungsleiter, Trainer etc. engagiert, kann monatlich Euro 175,00 (= jährlich 2.100 Euro) abgabenfrei von der gemeinnützigen Organisation - vom Sportverein - ausbezahlt bekommen.
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Zweckbetriebsgrenze jetzt 35.000,-€
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Auch bei der "wirtschaftlichen Betätigung" erhalten Sportvereine und gemeinnützige Organisationen zusätzliche Steuer - Spielräume durch den Gesetzgeber in Berlin. Durch die Anhebung der so genannten Zweckbetriebsgrenze von bisher 30.678 Euro auf 35.000,-- Euro ist eine weitere Vergünstigung für die Sportvereine eingetreten. Davon betroffen ist z.B. der Verkauf von Speisen und Getränken bei Vereinsfesten oder bei Werbeeinnahmen. Weitere finanzielle Anreize ergeben sich aus einem verbesserten Spenden- und Stiftungsrecht.Da Sportvereine und gemeinnützige Organisationen selbst berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen ist sicher auch interessant, dass es künftig bei Spenden bis zu 200 Euro (bisher 100 Euro) ausreicht, wenn der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg vorgelegt wird. Eine besondere Spendenquittung des Vereins ist bis zu dieser Höhe nicht mehr erforderlich.Weitere Informationen bzw. zusätzliche Details können über das Zentralfinanzamt Nürnberg eingeholt werden. Auch der Steuerberater vor Ort gibt gerne umfassende Auskunft.
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