Mit Ihrem Bibliotheksausweis können Sie in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek Medien ausleihen. Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar.
Die Leihfristen sind je nach Medienart unterschiedlich:
Das Fälligkeitsdatum finden Sie auf dem Ausleihbeleg und im Benutzerkonto.
Medien müssen Sie immer in der Bibliothek abgeben, in der sie ausgeliehen wurden.
Sie können die Leihfrist Ihrer Medien zweimal verlängern, sofern keine Vormerkung von anderen Benutzern vorliegt.
Zeitschriften und DVDs werden grundsätzlich nicht verlängert.
Die Gebühr wird ab dem ersten Kalendertag nach dem Fälligkeitsdatum berechnet, wenn die Leihfrist nicht rechtzeitig verlängert oder das Medium nicht abgegeben wurde.
Gebühr pro entliehenem Medium und angefangener Säumniswoche: