Die räumliche Ordnung und Entwicklung eines Bundeslandes erfolgt im Rahmen der Landesplanung. Instrument der bayerischen Landesplanung ist das Landesentwicklungsprogramm Bayern, kurz LEP genannt.
Das LEP ist orientiert am Prinzip einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung, das heißt einer Entwicklung im Einklang von Ökonomie, Ökologie und sozialen/ kulturellen Belangen. Zentrale Aufgabenstellung ist es, alle raumrelevanten Planungen und Maßnahmen so zu koordinieren, dass gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen geschaffen bzw. gesichert werden.
Aufgestellt und fortgeschrieben wird das LEP in der Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (BayStMWIVT). Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Landesplanungsgesetz.
Bei Verfahren zur Änderung des LEP kann sich die die Stadt Nürnberg über den Planungsverband Industrieregion Mittelfranken mit einer Stellungnahme in die Fortschreibung einbringen. Die Stellungnahme der Stadt Nürnberg wird koordiniert durch das Stadtplanungsamt (Untere Landesplanungsbehörde), wo das LEP auch eingesehen werden kann.