Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Die räumliche Ordnung und Entwicklung eines Bundeslandes erfolgt im Rahmen der Landesplanung. Instrument der bayerischen Landesplanung ist das Landesentwicklungsprogramm Bayern, kurz LEP genannt.

Das LEP ist orientiert am Prinzip einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung, das heißt einer Entwicklung im Einklang von Ökonomie, Ökologie und sozialen/ kulturellen Belangen. Zentrale Aufgabenstellung ist es, alle raumrelevanten Planungen und Maßnahmen so zu koordinieren, dass gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen geschaffen bzw. gesichert werden.
Aufgestellt und fortgeschrieben wird das LEP in der Zuständigkeit des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (BayStMWi). Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Landesplanungsgesetz.

Bei Verfahren zur Änderung des LEP kann sich die die Stadt Nürnberg mit einer Stellungnahme in die Fortschreibung einbringen. Die Stellungnahme der Stadt Nürnberg wird federführend koordiniert durch das Stadtplanungsamt, wo das LEP auch eingesehen werden kann.


Beispiel Metropolregion

Lage Metropolregion

Mit dem LEP 2006 hat erstmals der Begriff der "Metropolregion" Eingang in die bayerische Landesentwicklung gefunden. Als Ziele für die europäischen Metropolregionen München und Nürnberg sind im LEP die Verbesserung der nationalen und internationalen verkehrlichen Anbindung, die Verbesserung der innerregionalen Erschließung sowie eine Erhöhung der Standortattraktivität für internationale Institutionen und Unternehmen festgelegt.


Beispiel Großflächiger Einzelhandel

Einkaufen in Nuernberg

Von großflächigem Einzelhandel spricht man, wenn ein Einzelhandelsbetrieb eine Geschossfläche von 1.200 m² oder eine Verkaufsfläche von etwa 800 m² überschreitet. Da von großflächigen Einzelhandelsbetrieben nachteilige Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit von Zentralen Orten und die verbrauchernahe Grundversorgung der Bevölkerung ausgehen können, enthält das LEP Regelungen, die den großflächigen Einzelhandel hinsichtlich Standort, Größe (Verkaufsfläche) und Warensortimente steuern sollen.


Stadt Nürnberg – Stadtplanungsamt

Thema Landesentwicklungsprogramm Bayern

Telefon 0911 / 231 - 16890

Telefax 0911 / 231 - 8470

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/lep.html>