In der Öffentlichen Planauflage können alle rechtsgültigen Bebauungspläne der Stadt Nürnberg samt Satzungstext und Begründung eingesehen werden. Grundlage hierfür bildet § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), aufgrund dessen der Bebauungsplan nach Inkrafttreten zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten ist. Darüberhinaus liegt der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan aus. Für Gespräche in der Bauberatung werden die entsprechenden Pläne zur Verfügung gestellt.
Gegen Gebühr erhält man auf Nachfrage Kopien der entsprechenden Planausschnitte und Texte. Bei Mitteilung einer Rechnungsadresse können die entsprechenden Unterlagen auch zugesandt werden.
Die Öffentliche Planauflage ist außerdem Auskunfts- und Bescheinigungsstelle für Gutachterbüros, städtische und andere Ämter bezüglich des gültigen Planungsrechts.
Die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) findet nach der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt ebenfalls in der Planauflage statt. In diesem Fall kann nach telefonischer Vereinbarung eine Einsichtnahme auch von 7:00 Uhr und bis 18:00 Uhr ermöglicht werden.
Die Öffentliche Planauflage befindet sich in Raum 106 im 1. Obergeschoß des Dienstleistungszentrum Bau (DLZ Bau) in der Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg.