Planungsrechtliche Grundlagen fürs Bauen

Das öffentliche Baurecht umfasst zwei Kernbereiche - das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

Der Teil des Bauplanungsrechts fällt in den Zuständigkeitsbereich des Stadtplanungsamtes und ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Teil des Bauordnungsrechts wird von der Bauordnungsbehörde abgedeckt.

Das Bauplanungsrecht regelt wo und was gebaut werden darf, das Bauordnungsrecht regelt im Detail wie gebaut werden darf.

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