Raumordnungsverfahren

Überörtlich raumbedeutsame Einzelvorhaben müssen in Raumordnungsverfahren (ROV) auf ihre Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung überprüft werden. Die Entscheidung, ob für ein Vorhaben ein Raumordnungsverfahren einzuleiten ist, erfolgt ebenso wie die Durchführung des Verfahrens durch die Höhere Landesplanungsbehörde. Die für Nürnberg zuständige Höhere Landesplanungsbehörde sitzt bei der Regierung von Mittelfranken in Ansbach.

Vorhaben, die durch ein Raumordnungsverfahren überprüft werden, sind beispielsweise der Bau von Bundesfernstraßen, die Errichtung großer Freizeitanlagen (z.B. Golfplätze) oder Projekte des großflächigen Einzelhandels. Ist die Stadt Nürnberg von einer Planung betroffen, dann wird sie bei der Durchführung des Raumordnungsverfahrens beteiligt und kann mit einer Stellungnahme ihre Interessen geltend machen. Die Stellungnahme der Stadt Nürnberg wird federführend durch das Stadtplanungsamt koordiniert.

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