Die Beschwerde- und Schlichtungsstelle Pflege wird tätig, bevor gesetzliche Kontrollbehörden wie Heimaufsicht, Medizinischer Dienst der Krankenkassen eingeschaltet werden.
Wenn nötig, werden Problemfälle an andere Kontrollinstanzen weitergeleitet.
Die Zusammenarbeit der Träger/Einrichtungen mit der Beschwerde- und
Schlichtungsstelle Pflege beruht auf freiwilliger Basis.
Die Beschwerde- und Schlichtungsstelle Pflege hat keine Kompetenz zur
Erteilung von Auflagen oder Sanktionen.