Stadtseniorenrat

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Zusammensetzung des Stadtseniorenrats   

Vorstand des Stadtseniorenrats Nürnberg

Vorstand des Stadtseniorenrats Nürnberg

Vorstand des Stadtseniorenrats Nürnberg

Die Nürnberger Seniorinnen und Senioren wählen in gesonderten Wahlversammlungen je 14 Delegierte.

Vereinigungen oder Einrichtungen, die Delegierte stellen:

  • Stadtteilbezogene Altenclubs, Altentagesstätten, Seniorengruppen beispielsweise von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen, Kulturläden
  • Betriebliche, Gewerkschaftliche und Pensionistenvereinigungen wie zum Beispiel "ÖTV-," DAG-Seniorengruppe, Polizeipensionisten.
  • Soziale und kulturelle Seniorenorganisationen und Zusammenschlüsse wie zum Beispiel "Graue Panther" und Alten-Akademie.
  • Heimbeiräte, Heimfürsprecher, Angehörigen- und ehrenamtliche Gruppen in Heimen nach Heimgesetz.
  • "Senioren-Initiative Nürnberg" - Verein zur Mitwirkung von Einzelpersonen im Stadtseniorenrat.

Bildung der Delegiertenversammlung mit insgesamt 70 Delegierten plus Beratende.

Beratende Mitglieder kraft Amtes (ohne Stimmrecht) sind:

  • zwei Vertreter/ Vertreterinnen der Stadt Nürnberg (Sozialreferat),
  • je ein Verteter/ eine Vertreterin der sechs Nürnberger Wohlfahrtsverbände, die im Forum Altenhilfe tätig sind
  • ein Vertreter/ eine Vertreterin des Integrationsrat

Die Delegiertenversammlung wählt den Vorstand.

Zusammensetzung des Vorstands:

  • Vorsitzende/r
  • zwei Stellvertreter/ Stellvertreterinnen
  • zwei Schriftführer/ Schriftführerinnen
  • ein Kassierer/ eine Kassiererin
  • je zwei Beisitzer/ Beisitzerinnen aus dem Kreis der Delegierten (einer jeden Gruppe)
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Schaubild zur Wahl der Delegierten
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Grundsätzliches zur Wahl der Delegierten:

  1. Die Vereinigungen oder Einrichtungen, die die Delegierten stellen, müssen ortsansässig sein, eine mindestens halbjährliche kontinuierliche, nicht kommerzielle Aktivität in der Altenarbeit nachweisen können und nach demokratischen Grundsätzen ausgerichtet sein. Über die Anerkennung und Zuordnung entscheidet der Sozialausschuss des Nürnberger Stadtrats. Die Delegiertenversammlung gibt hierzu eine Empfehlung ab.
  2. Wählbar sind nur Nürnberger Einwohner und Einwohnerinnen ab 55 Jahren. Sie dürfen nicht dem Stadtrat, dem Bezirkstag oder einer Volksvertretung angehören. Wählbar ist nicht, wer nach Art. 2 des Gemeindewahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
  3. Eine Kandidatur in mehreren Gruppen ist ausgeschlossen. Für den Fall des Ausscheidens eines Delegierten sind in ausreichender Zahl Ersatzdelegierte zu wählen.
  4. Die Delegierten werden alle vier Jahre neu gewählt. Das Gremium setzt sich aus maximal 70 Delegierten aus 5 Gruppen zu je 14 Gewählten zusammen.
    Die Delegierten wählen einen Vorsitzenden bzw. Vorsitzende, zwei Stellvertreter/innen, zwei Schriftführer und einen Kassier als geschäftsführenden Vorstand. Zum erweiterten Vorstand gehören je zwei weitere Beisitzer/innen aus dem Kreis der Delegierten einer jeden Gruppe.

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Christine Dierenbach / Stadt Nürnberg