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Nachbeurkundung der Eheschließung von Aussiedlern   

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Gebühren

 

Für den Personenkreis der Aussiedler kann für eine im Aussiedlungsgebiet erfolgte Eheschließung eine Beurkundung im Eheregister erfolgen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn bereits eine Bescheinigung nach § 15 BVFG ausgestellt wurde.

  1. Die Personalausweise bzw. Reisepässe der Ehegatten
  2. Die Geburtsurkunden der Ehegatten
  3. Die Heiratsurkunden der Ehegatten
  4. Die Registrierscheine und Vertriebenenausweise bzw. Bescheinigung nach § 15 BVFG der Ehegatten
  5. die Namenserklärungen der Ehegatten (insbesondere über Erklärungen nach § 94 BVFG)
  6. Auch die Auflösungen der Vorehen der Ehegatten müssen nachgewiesen werden. In diesem Fall erkundigen Sie sich bitte – auch telefonisch – bei uns.

Zu fremdsprachigen Urkunden legen Sie bitte zusätzlich Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers vor.

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr für die Beurkundung einer Eheschließung im Ausland im Eheregister des Standesamts Nürnberg beträgt derzeit 50,- EUR zuzüglich 20,- Euro je Ehegatte, für den ausländisches Recht zu beachten istbeträgt, zuzüglich weiterer anfallender Gebühren, wie z. B. für Namenserklärungen, Urkundenausstellung, etc.

Ein Stammbuch zur Aufbewahrung der Urkunden (freiwillig) kostet zwischen 25,00 EUR bzw. 30,00 EUR, je nach Ausführung.

Standesamt Nürnberg

Hauptmarkt 18

4. Stock, Zimmer 417 - 419

90403 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 8515

Telefax: 0911 / 231 - 5711

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