Für den Personenkreis der Aussiedler kann für eine im Aussiedlungsgebiet erfolgte Eheschließung eine Beurkundung im Eheregister erfolgen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn bereits eine Bescheinigung nach § 15 BVFG ausgestellt wurde.
Zu fremdsprachigen Urkunden legen Sie bitte zusätzlich Übersetzungen eines vereidigten Übersetzers vor.
Die Bearbeitungsgebühr für die Beurkundung einer Eheschließung im Ausland im Eheregister des Standesamts Nürnberg beträgt derzeit 50,- EUR zuzüglich 20,- Euro je Ehegatte, für den ausländisches Recht zu beachten istbeträgt, zuzüglich weiterer anfallender Gebühren, wie z. B. für Namenserklärungen, Urkundenausstellung, etc.
Ein Stammbuch zur Aufbewahrung der Urkunden (freiwillig) kostet zwischen 25,00 EUR bzw. 30,00 EUR, je nach Ausführung.