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Häufige Fragen   

Ich bin Deutsche(r) und wurde im Ausland, außerhalb der Europäischen Union, geschieden. Gilt diese Scheidung auch bereits in Deutschland?

Da Sie als Deutsche(r) außerhalb der EU geschieden wurden, bedarf diese ausländische Scheidung der Anerkennung durch die zuständige Landesjustizverwaltung. In Bayern ist dies das Oberlandesgericht in München. Einen entsprechender Antrag erhalten Sie hier:

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