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Kirchenaustritt
Kirchenaustritt beim Standesamt Nürnberg
Wenn Sie aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, austreten möchten, sprechen Sie bitte persönlich bei uns vor und bringen dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Führen Sie einen akademischen Grad (Doktor, Diplom, Magister), der nicht aus Ihren Ausweispapieren ersichtlich ist, aber in die Austrittserklärung eingetragen werden soll, legen Sie bitte auch die Verleihungsurkunde vor.
Die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Kirchenaustritten ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt!
Sie können Ihren Kirchenaustritt auch bei den Bürgerämtern der Stadt Nürnberg beurkunden lassen.
Kirchenaustritt von Kindern
Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde, falls kein Kinderausweis vorhanden ist.
Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Erklärung ihrer Eltern über den Austritt ausdrücklich zustimmen und daher mit den/dem Sorgeberechtigten bei uns vorsprechen. Legen Sie uns bitte gegebenenfalls den Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteiles vor, auch wenn Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie dessen Austrittserklärung alleine abgeben.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können die Erklärung alleine abgeben, sie bedürfen keiner Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Schriftliche Erklärung des Austritts
Eine schriftliche Erklärung über Ihren Kirchenaustritt ist nur wirksam, wenn Ihre Unterschrift von einem Notar öffentlich beglaubigt oder die Erklärung selbst notariell beurkundet wurde.
Zuständig für die Entgegennahme Ihrer schriftlichen Austrittserklärung ist Ihr Wohnsitzesstandesamt. Haben Sie mehrere Wohnsitze, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie den Austritt erklären möchten.
Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrem Wohnsitzstandesamt eine Bescheinigung über Ihre Austrittserklärung. Die Gebühr für diese Bescheinigung beträgt derzeit 6 Euro.
Kosten
Für den Kirchenaustritt ist derzeit eine Gebühr in Höhe von 31 EUR zu entrichten. Die Gebühr wird sofort fällig.
Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.
Für 2012 wird keine neue Lohnsteuerkarte mehr versandt, es werden die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 für die Abführung Ihrer Steuer zugrunde gelegt. Diese können bei dem für Sie zuständigen Finanzamt entsprechend geändert werden.
Häufige Fragen
Was benötige ich für den Kirchenaustritt?
Mitzubringen sind ein gültiger Ausweis und 31 Euro Gebühr (bar oder EC-Karte).
Brauche ich für den Kirchenaustritt einen Termin?
Nein, es geht ohne Termin während der Öffnungszeiten des Standesamts Nürnberg.
Wo ist der Kirchenaustritt zu erklären?
Am Standesamt des Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz), sollten Sie in Nürnberg gemeldet sein, können Sie den Austritt beim Standesamt Nürnberg, Hauptmarkt 18, Zi. 202, II. Stock, oder bei den Bürgerämter Ost (Fischbacher Hauptstr. 121), Süd (Hans-Traut-Str. 8) oder Nord (Großgründlacher Hauptstr. 51) erklären.
Wo kann ich den Kirchenaustritt noch erklären?
Sie können den Kirchenaustritt auch bei einem Notar in Deutschland (unabhängig von Ihrem Wohnort) erklären. Der Notar sendet Ihre Austrittserklärung an das „Wohnsitz-Standesamt“. Die Austrittserklärung wird wirksam mit Eingang beim „Wohnsitz-Standesamt“. Auf Antrag (telefonisch oder schriftlich) erhalten Sie gegen eine Gebühr von 6 Euro (Vorabüberweisung oder per Lastschrift) eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt.
Warum kann der Kirchenaustritt nicht mit Brief oder E-Mail erklärt werden?
Für einen wirksamen Kirchenaustritt ist Ihre persönliche Erklärung oder der Eingang der beim Notar beglaubigten Erklärung am Standesamt Ihres Wohnsitzes erforderlich.
Wann wird der Kirchenaustritt wirksam?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung bzw. mit Eingang der notariellen Erklärung beim „Wohnsitz-Standesamt“ wirksam. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in welchem der Austritt erklärt wurde bzw. in welchem die notarielle Erklärung beim „Wohnsitz-Standesamt“ eingegangen ist.
Was muss ich erledigen, um keine Kirchsteuer mehr zu bezahlen?
- Für Selbständige:
Legen Sie die Austrittsbescheinigung zusammen mit Ihrer nächsten Einkommensteuerklärung dem Finanzamt vor.
- Für Arbeitnehmer
Beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt* einen korrigierten ElStAM-Auszug. Legen Sie dazu Ihre Austrittsbescheinigung bei Ihrem zuständigen Finanzamt* vor.
Falls Sie dort nicht persönlich vorsprechen wollen, können Sie sich einen korrigierten ElStAM-Auszug auch zusenden lassen. Senden Sie hierfür mit dem Antrag eine Kopie der Austrittsbescheinigung an das zuständige Finanzamt*.
* Finanzamt Nürnberg Nord: Kirchenweg 10, 90419 Nürnberg Tel. 3998-0 Finanzamt Nürnberg Süd: Sandstr. 20, 90443 Nürnberg, Tel. 248-0
Kann ich später wieder in die Kirche eintreten und wo?
Es ist grundsätzlich möglich; Fragen über einen Wiedereintritt sind mit dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Pfarramt abzuklären.
Wie funktioniert der Kirchenaustritt für mein/unser Kind?
Unterschiedlich je nach Alter des Kindes und der Sorgeberechtigten, bitte unter Tel. 231-2347 vorab erkundigen. Ab 14 Jahren kann das Kind alleine erklären.
Standesamt Nürnberg
Hauptmarkt 18
2. Stock, Zimmer 202
90403 Nürnberg
Telefon: 0911 / 231 - 2347
Telefax: 0911 / 231 - 7468
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.00 Uhr - 15.30 Uhr Mittwoch, Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr
Zwischen 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr reduzierter Dienstbetrieb!
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