Abweichung zwischen Registerbevölkerung und amtlicher Einwohnerzahl

Da bei der Volkszählung 1987, anders als 1970, ein Abgleich der im Melderegister enthaltenen mit den vom Zähler festgestellten Personen nicht erfolgte, konnte die Verwaltungsdatei seinerzeit nicht berichtigt werden. Hinzu kommt, dass bei der Volkszählung in einigen Anstalten Personen gezählt wurden, die im Meldewesen nicht registriert waren. Diese Differenzen wurden durch Fortschreibungsfehler im Zeitablauf vergrößert, insbesondere bei den Wanderungsfällen in der Zeit um die Wende 1989 bis etwa 1993.

Eine Bereinigung der bestehenden Abweichungen ist erst für den im Jahre 2011 geplanten bundesweiten registergestützten Zensus zu erwarten. Dabei muss man davon ausgehen, dass die amtliche Einwohnerzahl deutlich nach unten korrigiert werden wird. Allerdings wird die Bereinigung nur auf Gesamtstadtebene erfolgen, d. h., der Zensus 2011 wird keine mit früheren Volkszählungen vergleichbaren kleinräumigen Ergebnisse liefern. Aus diesen Gründen wird auf kleinräumiger Ebene die Fortschreibung der amtlichen Einwohnerzahl eingestellt und bei kleinräumigen statistischen Auswertungen ausschließlich das Melderegister verwendet.

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