Mietspiegel

Der Nürnberger Mietspiegel wird seit 1974 regelmäßig erstellt. Auf der Grundlage repräsentativer Erhebungen, deren Daten nach wissenschaftlichen Grundsätzen ausgewertet werden, wird ein „qualifizierter Mietspiegel“ (nach § 558 d, Abs. I BGB) entwickelt.

Der Mietspiegel liefert eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt und dient den Mietvertragsparteien vor allem als wichtige Orientierungshilfe bei der Festlegung des Mietpreises; damit wird eine Befriedungswirkung im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen erzielt.

Der vom Statistischen Amt erstellte Mietspiegel wird, unter Federführung des Wirtschaftsreferats | Stab Wohnen, in einem Arbeitskreis gemeinsam mit den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter, der Mietrichter und der Wohnungswirtschaft beraten und anerkannt.

Die Mietspiegelerhebungen finden im zweijährigen Turnus bei der Wohnungs- und Haushaltserhebung der Stadt Nürnberg statt (Satzung WOHAUSS vom 2. Oktober 1991, zuletzt geändert am 11. Oktober 2017).

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