Toleranz fördern Kompetenz stärken

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Projektförderung   

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Welche Projekte werden gefördert?

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Wer ist antragsberechtigt?

Um in den nächsten drei Jahren unsere gemeinsamen Ziele im Lokaler Aktionsplan (LAP)umzusetzen, stehen sowohl für große wie kleine Demokratie stärkende und Toleranz fördernde Projekte und Veranstaltungen finanzielle Mittel aus dem Bundesprogramm zur Verfügung.

Eine Gruppe Jugendlicher.

Welche Projekte werden gefördert?

Es können Projekte und Veranstaltungen, die sich inhaltlich mit den Entwicklungszielen befassen, gefördert werden.

  • Antidiskriminierungsarbeit: Die Stadt Nürnberg strebt an, allen ihren Bürgern einen effektiven Schutz vor Diskriminierung zu bieten.
  • Menschenrechtsbildung: Nürnberg hat sich zum Ziel gesetzt eine Kultur, in der die Menschenrechte verstanden, respektiert und verteidigt werden zu etablieren.
  • Arbeit gegen Rechtsextremismus: Die Kommunen und Organisationen sollen in ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg gestärkt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Eingetragene Vereine (z. B. Schulfördervereine, Elternvereine, Sportvereine, BürgerInnenvereine)
  • Juristische Personen (Kirchengemeinden, Verbände (z. B. Feuerwehr)
  • Anerkannte Träger der kommunalen (beispielsweise auch Schulträger) freien Jugendhilfe

Weitere Informationen

 

Hinweis zur Projektförderung durch Bundesministerium

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  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg
  •  Eine Gruppe Jugendlicher.: © Toleranz fördern - Kompetenz stärken
  •  Hinweis zur Projektförderung durch Bundesministerium: © Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend