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Nachrüstung mit Partikelfilter wieder gefördert   

Ab 1. Februar 2012 Förderanträge erhältlich

Ab Januar 2012 wird die Nachrüstung mit Partikelfiltern in Dieselfahrzeugen wieder vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert. 30 Millionen EURO für ca. 90.000 Nachrüstungen werden dazu zur Verfügung gestellt.
Fahrzeughalter können nachträglich ab 1. Januar 2012 für die Nachrüstung ihres Fahrzeugs 330 Euro erhalten. Ab 1. Februar 2012 ist eine Antragsstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Gefördert werden können Nachrüstungen, die ab 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 erfolgen, von:

  • PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden
  • Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und
  • Leichten Nutzfahrzeugen mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.

Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei den gesundheitsschädlichen Partikelausstoß von Feinstaub zu senken und die Luftqualität in der Stadt zu verbessern. Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten nach Bundesumweltministerium eine günstigere Umweltplakette und können je nach Plakette und Ausgestaltung einer Umweltzone auch weiterhin in Umweltzonen einfahren.

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  •  Titelbild: © Umweltamt Nürnberg