Unter Gewässerschutz versteht man alle Bestrebungen, sämtliche Gewässer wie z.B. Bäche, Flüsse und das Grundwasser zu erhalten und vor dauerhaften Schäden nachhaltig zu schützen.
So dürfen Stoffe an einem oberirdischen Gewässer nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit oder des Wasserabflusses nicht zu besorgen ist (§ 32 Wasserhaushaltsgesetz).
Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (fkS)
ist zuständig für:
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Beratung, Begutachtung, Überwachung) im gewerblichen, landwirtschaftlichen und privaten Bereich, z.B. Tankstellen, Mistlagerung, Heizölverbraucheranlagen
Fachliche Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Verfahren, z.B. Ausnahmen zu Wasserschutzgebiets-Verordnungen
Beratung von Bürgern und Antragstellern in wasserwirtschaftlichen Sachverhalten z.B. Kleinkläranlagen, Versickerungsanlagen, Erdwärmesonden
Technische Vorprüfung wasserrechtlicher Anträge und abschließende Begutachtung wasserwirtschaftlicher Sachverhalte
Kontrolle von Betrieben und Anordnung von Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen