Landschaftsplanung ist ein klassisches Planungsinstrument für Naturschutz und Landschaftspflege. Ziel ist es, den Naturhaushalt als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten bzw. ihn im Fall eines Eingriffs in Natur und Landschaft durch geplante Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wieder herzustellen und langfristig zu sichern.
Rechtsgrundlagen sind das Bundes- und Bayerische Naturschutzgesetz und das Baugesetzbuch. Wie auch in anderen Kommunen wird die Landschaftsplanung in Nürnberg mithilfe des Landschaftsplanes und der Grünordnungspläne konkretisiert.