Landschaftsplanung

Der Begriff „Landschaft“ wird in der Alltagssprache in vielen verschiedenen Zusammenhängen gebraucht. Wir kennen Natur- und Kulturlandschaften, Stadt-, Industrie-, Energie-, historische Landschaften sowie Parklandschaften und daneben noch viele weitere Landschaftsumschreibungen.

Die Wahrnehmung von Landschaft ist stark subjektiv geprägt und vielschichtig. Die Vielfalt an Begriffen weist bereits auf die Bandbreite an Aspekten hin, die es im Rahmen der Landschaftsplanung zu berücksichtigen gilt.

Bilder aus dem Freiraumkonzept

Die Landschaftsplanung soll als zentrales Element des vorsorgenden Umweltschutzes zum einen die im Naturschutzrecht sowie im Baugesetzbuch geregelten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege überörtlich und örtlich im jeweils betrachteten Planungsraum konkretisieren. Zum anderen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele formulieren. Landschaftsplanerische Festlegungen finden sich auf allen räumlichen Planungsebenen in folgenden Planwerken:

  • im Landschaftsprogramm auf Ebene der Landesplanung
  • im Landschaftsrahmenplan auf Ebene der Regionalplanung und
  • im Landschaftsplan sowie in Grünordnungsplänen auf kommunaler Ebene
Maßstabsebenen der Raum- und Landschaftsplanung

Die Landschaftsplanung ist eine querschnittsorientierte Planung, bei der die verschiedenen Nutzungsansprüche an den Raum untereinander und miteinander abzuwägen sind.

Die kommunale Landschaftsplanung hat dabei zum Ziel, die Freiraumentwicklung im gesamten Stadtgebiet langfristig zu steuern, und ökologisch wertvolle Flächen und Strukturen planerisch zu sichern.

Instrumente der kommunalen Landschaftsplanung

  • Landschaftsplan (integriert in den FNP)
  • Biotopverbundsystem
  • Grünordnungspläne (im Rahmen der B-Planung)
  • (Entwicklungs-)Leitbilder und Konzepte (Grün- und Freiraumkonzepte, Masterplan Freiraum) für einzelne Stadtteile oder für Landschaftsräume

Umweltplanung


Fachbereich Landschaftsplanung

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Grün- und Freiraumkonzept Weststadt

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