Geräusche, die durch Tätigkeiten und durch das Verhalten von Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und dort störend oder belästigend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet. Dabei handelt es sich um vielfältige Geräuscheinwirkungen, die beim Zusammenleben von Menschen zu Konflikten führen können. Diese Problemlagen sind mit dem Nachbarn nach Möglichkeit einvernehmlich zu lösen oder privatrechtlich über einen Rechtsanwalt auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches zu befrieden.
Bei nächtlichen Ruhestörungen kann im Einzelfall die Polizei zu Hilfe gerufen werden, die dann im eigenen Ermessen die notwendigen Maßnahmen trifft.
Für die Ausübung öffentlich ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten hat die Stadt Nürnberg eine Verordnung zur zeitlichen Beschränkung dieser Arbeiten erlassen.
Geräusche durch spielende Kinder sind nicht Gegenstand öffentlich-rechtlicher Reglementierungen und als sozialadäquater Lärm in der Regel hinzunehmen. Diese Auffassung vertritt auch das Umweltamt.
Nützliche Informationen zum Nachbarschaftsrecht enthalten auch die Broschüren „Rund um die Gartengrenze“ und „Schlichten ist besser als Prozessieren“ des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz und Verbraucherschutz