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Verkehrslärm durch Straße und Schiene   

Strassenverkehr am Altstadtring

Der Lärm von Straßen- und Schienenverkehr führt in der Stadt oft zu erheblichen Lärmbelastungen.

Straßenverkehrslärm

Straßenverkehrslärm ist der Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen (Autobahnen, Bundes-, Landes-, Gemeindestraßen und Parkplätzen).
Gesetzlich geregelt ist der Straßenverkehrslärm durch die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16.BImSchV).
Die Geräusche von Fahrzeugen auf Betriebsgeländen sind kein Straßenverkehrslärm, sondern Gewerbelärm.

Schienenverkehrslärm

Schienenverkehrslärm ist der Lärm von Fahrzeugen auf öffentlichen Schienenwegen (Schienenwege der Eisenbahnen und Straßenbahnen), auch der Lärm aus Rangierbahnhöfen zählt rechtlich zum Schienenverkehrslärm. Der Schienenverkehrslärm wird ebenfalls gesetzlich durch die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16.BImSchV) geregelt, allerdings getrennt und unabhängig vom Straßenverkehrslärm.

Die Geräusche von Schienenfahrzeugen auf Betriebsgeländen zählen nicht zum Schienenverkehrslärm sondern zum Gewerbelärm.

Kontakt

Stadt Nürnberg / Umweltplanung

Lina-Ammon-Strasse 28

90471 Nürnberg

 

Uwe Reiter

Telefon: 0911 / 231 - 4646

Telefax: 0911 / 231 - 3837

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  •  Titelbild: © Umweltamt Nürnberg
  •  Strassenverkehr am Altstadtring: © Uwe Reiter