Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 25. Juni 2002 die "Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" beschlossen.
Die Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land oder in der Umgebung von Schulgebäuden und Krankenhäusern ausgesetzt sind.