Der Urlaub beträgt 26 Arbeitstage, bezogen auf den zwölfmonatigen Dienst.
Die Teilnehmenden werden von der Einsatzstelle bei der jeweiligen Berufsgenossenschaft unfallversichert.
Es wird davon ausgegangen, dass der Träger der Einsatzstelle Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung stellt.
Ist dies nicht möglich (z. B. bei der Einsatzstelle Umweltreferat), werden in der Regel Ersatzleistungen in der Höhe des Sachbezugswertes ausbezahlt.
Folgende Sachbezugswerte gelten ab Januar 2011 für alle FÖJ-Teilnehmer
Der Träger der Einsatzstelle stellt Arbeitskleidung und -geräte.
Über den Verlauf des Einsatzes hat die Teilnehmerin/ der Teilnehmer am Ende des Beschäftigungszeitraumes einen Erfahrungsbericht zu erstatten. Zu diesem Zweck müssen Wochenberichte angefertigt werden.