Unter quantitativen Gesichtspunkten werden gemäß Definition der EU Unternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro und mit weniger als 250 Beschäftigten zum Mittelstand gezählt. Unter qualitativen Kriterien werden die Einheit von wirtschaftlicher Existenz des Unternehmens und seiner Leitung („Eigentümer-Unternehmer“) sowie die verantwortliche Mitwirkung an allen unternehmenspolitischen Entscheidungen („Unternehmer-geführte Unternehmen“) herangezogen.
Öffentliche Förderprogramme unterstützen mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Gefördert werden u.a.
Grundsätzlich werden alle Arten von Gründungen gefördert - sei es die Errichtung, der Erwerb oder die Übernahme eines Unternehmens. Auch die tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen wird unterstützt. Nebenerwerbsgründungen können gefördert werden, wenn sie mittelfristig auf einen Haupterwerb abzielen.
Förderdarlehen sowie Hausbankdarlehen für Existenzgründer können durch Bürgschaften abgesichert werden. Für die Branchen Handwerk, Handel, Gartenbau, Hotel- und Gaststättengewerbe ist die Bürgschaftsbank Bayern der richtige Ansprechpartner, für Unternehmen aus anderen Branchen die LfA.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht, kann den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Existenzgründer, die Arbeitslosengeld II beziehen, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Einstiegsgeld erhalten.
Bei Förderung von aktivierbarem Finanzierungsaufwand, der im Zusammenhang mit betrieblichen Wachstumsvorhaben steht, verweisen wir auf die Förderangebote der LfA und der KfW.
Für Investitionen größer als 500 000 Euro kommt möglicherweise auch das Bayerische Regionale Förderprogramm in Frage.
Kleine und mittlere Unternehmen stoßen wegen einer zu geringen Eigenkapitalbasis bei ihrem Wachstumsvorhaben oder der Aufnahme von Krediten oft an ihre Grenzen und sind daher auf die Zuführung von haftendem Eigenkapital angewiesen.
Beteiligungskapital kann von den mit der LfA Förderbank Bayern verbundenen Unternehmen,
Eine zusätzliche Expertenberatung erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich und wird deshalb vom Bayerischen Wirtschaftsministerium gefördert. Wichtigste Voraussetzung: Die Beratung findet vor der Existenzgründung statt.
Ihr Ansprechpartner hierzu im Gewerbe:
Ihr Ansprechpartner hierzu im Handwerk:
Ihr Ansprechpartner hierzu im Bereich der Freien Berufe:
Haben Sie bereits gegründet, greift ein ähnliches Förderprogramm des Bundes bis 5 Jahre nach der Gründung.
Kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen, können außerdem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag auf Förderung von Unternehmensberatungen stellen.