Die Forschungs- und Technologieförderung hat zum Ziel, die Entwicklung und Anwendung neuer Ideen und Technologien zu finanzieren. Fördergelder gibt es für Vorhaben in einem breiten Themenspektrum.
Die Entscheidung für oder gegen eine Förderung beruht immer auf der Klärung unter anderem dieser Fragen:
Sowohl das Land Bayern, als auch der Bund und die EU fördern Unternehmen beim Erhalt und Ausbau wissenschaftlicher Kompetenzen, bei strategischen Technologieentwicklungen und Prozessen mit besonderer Hebelwirkung für Wachstum und Arbeitsplätze.
Das Land Bayern fördert im Rahmen seiner Fachprogramme die Entwicklung neuer Werkstoffe und deren Umsetzung in neue Produkte, FuE-Arbeiten auf dem Gebiet der Elektromobilität, der Mikrosystemtechnik, im Energiebereich, in der Medizintechnik und FuE- Arbeiten in der Informations- und Kommunikationstechnologie. Das technologieübergreifende Programm BayTP fördert die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte und Produktionsverfahren sowie die Einführung neuer Technologien.
Mit dem Programm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe“ fördert der Freistaat Bayern Aktivitäten von kleinen Unternehmen / Handwerksbetrieben im Bereich Forschung und Technologie, um deren Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken. Mit den Innovationsgutscheinen können sich Unternehmen Unterstützung am Forschungs- und Technologiemarkt einkaufen. Projektträger ist Bayern Innovativ GmbH.
Die Bundesregierung fördert im Rahmen ihrer Fachprogramme Basistechnologien, die Entwicklungen in zentralen Anwendungsfeldern vorantreiben und so als Wachstumstreiber in vielen Branchen wirken. Darüber hinaus werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch spezielle technologieoffene Förderprogramme unterstützt. Fördermittelgeber sind neben dem Bundesministerium für Bildung und Forschung BMBF auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie BMWi, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMU und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung BMELV.
Informationen über Förderprogramme und -bekanntmachungen sowie ihre Bewerbungstermine für den Bereich Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes.
Kleine und mittlere Unternehmen können Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten beantragen. Dies gilt für allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.
Die Vergabe von Forschungsmitteln aus dem Budget der EU erfolgt in einem zeitlich fest umrissenen Rahmen, aktuell im 7. Forschungsrahmenprogramm (FRP), in dem alle Maßnahmen der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (FTE) zusammengefasst werden. Das 7. FRP ist insbesondere auch auf die Bedürfnisse und Verhältnisse von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugeschnitten.
Das EU-Beratungsnetzwerk "Enterprise Europe Network" - bestehend aus 50 Experten von zehn bayerischen Organisationen - unterstützt Unternehmen bei Fragen zu EU-Förderprogrammen und darüber hinaus auch zu öffentlichem Auftragswesen, Markterschließung und Innovationsförderung.