Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

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Stadterneuerung   

Zweck der Stadterneuerung

Die Hauptaufgabe der Stadterneuerung ist die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen nach den Vorschriften der §§ 136 ff. des Baugesetzbuches. Hier handelt es sich um Gebiete bzw. Stadtteile mit städtebaulichen Missständen und anderen Funktionsschwächen.

Stadterneuerung in Nürnberg

Kennzeichnend für die Stadterneuerung in Nürnberg sind die baulichen, städtebaulichen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Handlungsfelder. Zum Selbstverständnis der Stadterneuerung gehört es, die Bürgerinnen und Bürger am Prozess der Stadterneuerung zu beteiligen. Leitprogramm für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen ist die Städtebauförderung

Städtebauförderung

Was und wo wird gefördert

In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten werden von Bund, Land und der Stadt Nürnberg folgende Maßnahmen u. a. gefördert:

  • Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden
  • Abbruch von Gebäuden
  • Errichtung von Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kinder- und Jugendhäuser)
  • Umzug von Bewohnern und Betrieben
  • Umgestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Anlage von Grünflächen und Spielplätzen
  • Hofbegrünungen
  • Verbesserung der sozialen Infrastruktur
  • Förderung von Maßnahmen in den Bereichen Qualifizierung, Bildung, Kultur, lokale Ökonomie, Bürgerbeteiligung
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Sanierungsgebiete in Nürnberg

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt über Zuschüsse.

Zudem besteht in Stadterneuerungsgebieten die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 7h oder 10f Einkommenssteuergesetz (EStG) erhöht steuerlich abzusetzen. Voraussetzung ist eine vorherige vertragliche Vereinbarung mit dem Amt für Wohnen und Stadtentwicklung.

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Informationen zur Städtebauförderung (Oberste Baubehörde)

Ansprechpartner für Stadterneuerung:

Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

Abteilung Stadtentwicklung und Stadterneuerung

Marienstraße 6

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 36 56

Telefax: 0911 / 231 - 72 45

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Weitere Fördermöglichkeiten

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EU-Ziel-2-Förderung für die Nürnberger Südstadt

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CO2-Minderungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau

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CO2-Minderungsprogramm der Stadt Nürnberg durch die N-ERGIE

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Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

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100.000 Dächer-Solarstromprogramm

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Energiesparberatung Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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Modernisierungsprogramm Bayerisches Staatsministerium des Innern

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Bayerisches Wohnungsbauprogramm

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Publikationen des Amts für Wohnen und Stadtentwicklung

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Grund- und Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung e. V.

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