Die Hauptaufgabe der Stadterneuerung ist die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen nach den Vorschriften der §§ 136 ff. des Baugesetzbuches. Hier handelt es sich um Gebiete bzw. Stadtteile mit städtebaulichen Missständen und anderen Funktionsschwächen.
Kennzeichnend für die Stadterneuerung in Nürnberg sind die baulichen, städtebaulichen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Handlungsfelder. Zum Selbstverständnis der Stadterneuerung gehört es, die Bürgerinnen und Bürger am Prozess der Stadterneuerung zu beteiligen. Leitprogramm für die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen ist die Städtebauförderung
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten werden von Bund, Land und der Stadt Nürnberg folgende Maßnahmen u. a. gefördert:
Die Förderung erfolgt über Zuschüsse.
Zudem besteht in Stadterneuerungsgebieten die Möglichkeit, Kosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß § 7h oder 10f Einkommenssteuergesetz (EStG) erhöht steuerlich abzusetzen. Voraussetzung ist eine vorherige vertragliche Vereinbarung mit dem Amt für Wohnen und Stadtentwicklung.