Für den Wohngeldantrag sind verschiedene Nachweise vorzulegen, mit denen die Miet- und Einkommenssituation belegt wird.
Soweit die erforderlichen Unterlagen und Nachweise bei Antragstellung noch nicht vorliegen, können diese auch nachgereicht werden. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag kann per Post eingereicht oder persönlich abgegeben werden.
Für die Antragstellung sind die amtlichen Vordrucke „Antrag auf Mietzuschuss“ oder „Antrag auf Lastenzuschuss“ zu verwenden. Zur Fristwahrung kann auch vorab ein formloser Antrag gestellt werden.
Die erforderlichen Antragsformulare sind beim Amt für Wohnen und Stadtentwicklung und bei den Bürgerämtern erhältlich. Zudem stellt die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern die Antragsformulare zum Ausfüllen am Bildschirm und zum Ausdrucken zur Verfügung.
Antrag und Unterlagen können beim Amt für Wohnen und Stadtentwicklung und bei den Bürgerämtern eingereicht werden.