Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind - soweit zutreffend - folgende Unterlagen beizulegen:
Falls die erforderlichen Unterlagen bei der Antragstellung noch nicht vorliegen, können diese auch nachgereicht werden. Der Antrag kann mit der Post zugesandt oder persönlich abgegeben werden. Der Antrag ist für die Dauer eines Jahres gültig. Danach müssen die Einkommensverhältnisse neu dargelegt werden. Wir weisen vor Fristablauf rechtzeitig darauf hin.