Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

Logo Stadt Nürnberg
Titelbild Amt für Wohnen und Stadtentwicklung
 
Suche:
 
Sie sind hier: 
 

Antrag auf Wohnungsvermittlung / Wohnberechtigungsschein   

Download

Antrag auf Wohnungsvermittlung / Wohnberechtigungsschein
PDF-Datei (50 KB)

Benötigte Unterlagen

Dem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind - soweit zutreffend - folgende Unterlagen beizulegen:

  • Verdienstbescheinigung
  • Rentenbescheid oder letzte Rentenmitteilung
  • Bewilligungs- oder Leistungsbescheid über Arbeitslosengeld
  • Nachweis über Art und Höhe der Ausbildungsförderung (z. B. BAföG)
  • Nachweis über Art und Höhe der Leistungen der Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
  • Nachweis über sonstige Einkünfte
  • Nachweis über erhöhte Werbungskosten
  • Schwerbehindertenausweis
  • betrifft nur Spätaussiedler: Registrierschein
  • betrifft nur Ausländer: Pass mit Aufenthaltserlaubnis
  • betrifft nur Ehepaare, die weniger als 10 Jahre verheiratet sind: Heiratsurkunde
  • Mutterpass

Falls die erforderlichen Unterlagen bei der Antragstellung noch nicht vorliegen, können diese auch nachgereicht werden. Der Antrag kann mit der Post zugesandt oder persönlich abgegeben werden. Der Antrag ist für die Dauer eines Jahres gültig. Danach müssen die Einkommensverhältnisse neu dargelegt werden. Wir weisen vor Fristablauf rechtzeitig darauf hin.

Ansprechpartner für Wohnungsvermittlung:

Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohngeld

Marienstraße 6

Erdgeschoss, Zimmer 002–004

90402 Nürnberg

Telefon: 0911 / 231 - 23 34, -24 36, -25 15, -25 79

Telefax: 0911 / 231 - 57 57

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:

Weitere Wohnungsangebote

Externer Link

Weitere Wohnungsangebote: wbg Nürnberg GmbH

skip

  •  
Hilfe|Datenschutz|Zugangseröffnung

URL zu dieser Seite:
<http://www.nuernberg.de/internet/wohnen/wohnungsvermittlung_antrag.html>

 
  • Bildquellen:
  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg