Amt für Wohnen und Stadtentwicklung

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Einkünfte   

Grundsätzlich sind alle Bruttoeinkünfte, die der Antragsteller und die anderen Haushaltsmitglieder im Laufe eines Jahres beziehen, zu berücksichtigen.

Diese sind insbesondere:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wie etwa Lohn, Gehalt, Pension, Ausbildungsvergütung oder Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung
  • Renten und Unterhaltsleistungen
  • Lohnersatzleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld
  • Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, unabhängig vom Sparerfreibetrag
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit.

Absetzbare Beträge

Von dem für jeden Wohnungssuchenden ermittelten Jahreseinkommen kann ein Pauschalabzug von jeweils 10 % vorgenommen werden, wenn folgendes entrichtet wird:

  • Steuern vom Einkommen
  • Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Beiträge zur Rentenversicherung oder Lebensversicherung

Daneben gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weitere Freibeträge für:

  • Schwerbehinderte in Höhe von 4.000 Euro/Jahr
  • junge Ehepaare (unter 40 Jahre alt, nicht länger als 10 Jahre verheiratet) in Höhe von 5.000 Euro/Jahr
  • Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen.

Die exakten Berechnungen erfolgen aufgrund der zusammen mit dem unterschriebenen Antrag vorgelegten Unterlagen durch das Amt für Wohnen und Stadtentwicklung.

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  •  Titelbild: © Stadt Nürnberg