Einkünfte
Grundsätzlich sind alle Bruttoeinkünfte, die der Antragsteller und die anderen Haushaltsmitglieder im Laufe eines Jahres beziehen, zu berücksichtigen.
Diese sind insbesondere: - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wie etwa Lohn, Gehalt, Pension, Ausbildungsvergütung oder Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung
- Renten und Unterhaltsleistungen
- Lohnersatzleistungen, wie etwa Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld
- Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, unabhängig vom Sparerfreibetrag
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit.
Absetzbare BeträgeVon dem für jeden Wohnungssuchenden ermittelten Jahreseinkommen kann ein Pauschalabzug von jeweils 10 % vorgenommen werden, wenn folgendes entrichtet wird: - Steuern vom Einkommen
- Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Beiträge zur Rentenversicherung oder Lebensversicherung
Daneben gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weitere Freibeträge für:- Schwerbehinderte in Höhe von 4.000 Euro/Jahr
- junge Ehepaare (unter 40 Jahre alt, nicht länger als 10 Jahre verheiratet) in Höhe von 5.000 Euro/Jahr
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen.
Die exakten Berechnungen erfolgen aufgrund der zusammen mit dem unterschriebenen Antrag vorgelegten Unterlagen durch das Amt für Wohnen und Stadtentwicklung.
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