Nr. 801 / 16.07.2025
Die Fluglärmkommission des Nürnberger Flughafens hat sich in ihrer 107. Sitzung am Montag, 14. Juli 2025, erneut mit der Frage der Zulässigkeit, der Zumutbarkeit und der Sinnhaftigkeit von Nachtflügen befasst. Dabei wurde die bisherige Beschlussfassung gestärkt, nach der der Flughafen dringend Maßnahmen ergreifen soll, die die Belastung vor allem zwischen 0 und 5 Uhr („Kernnacht“) deutlich verringern. Ein weitergehender Antrag der „Bundesvereinigung gegen Fluglärm“ zur grundsätzlichen Untersagung von Nachflugbewegungen in der „Kernnacht“ fand keine Mehrheit.
Während in der Fluglärmkommission große Einigkeit herrscht, dass medizinische und bestimmte hoheitliche Flüge jederzeit stattfinden sollen, ist die Frage touristischer und kommerzieller Flüge in der Kernnacht umstritten. Während der Flughafen darlegt, dass ohne betriebliche Flexibilität sich das Angebot an Flügen zu Lasten der Menschen und der Wirtschaft in der Metropolregion deutlich vermindern würde und der Betrieb nur wirtschaftlich geführt werden kann, wenn am Airport wenigstens in gewissem Umfang auch nachts geflogen wird, betrachten einige Umlandgemeinden wie auch Anwohner die Lage anders und gewichten wirtschaftliche Argumente gering. Der Flughafen wird zu gleichen Teilen von Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern finanziert, nicht jedoch vom Umland oder Verbänden.
„Im Ergebnis stützt die Fluglärmkommission mehrheitlich den Ansatz, mit konkreten Maßnahmen wie der Erhöhung nächtlicher Landeentgelte, der Anpassung von An- und Abflugrouten sowie der Förderung von Tagflügen die Belastungen insbesondere für die Anwohner nach und nach zu minimieren“, so der Kommissionsvorsitzende Daniel F. Ulrich. „Erkennbar an den aktuellen Zahlen ist aber auch, dass sich die Frage, ob und wie weit die Maßnahmen schon Erfolg zeigen, noch nicht wirklich belastbar beantworten lässt. Hierzu wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die kurzfristig mehr Wissen bereitstellen soll.“
Eine große Rolle spielt auch die Lärmbelastung im weiteren An- und Abflugbereich, hier betroffen sind vor allem die Gemeinden im Westen Nürnbergs über Fürth bis Herzogenaurach und Erlangen sowie die Gemeinden im Osten Richtung Röthenbach und Schwaig. Tiefere Erkenntnisse hierzu bringt das Beschwerdemanagement, das durch den Fluglärmbeauftragten bei der Regierung von Mittelfranken geführt wird. Wenig überraschend zeigte sich in den Corona-Jahren eine starke Delle der Beschwerdehäufigkeit.
Dem Wiedererreichen des Luftverkehrsniveaus von vor 2019 hat sich auch das Beschwerdeniveau wieder angeglichen. Der wesentliche Anteil aller Beschwerden bezieht sich auf Nachtflüge in den Sommermonaten Juli, August und September. Die Anzahl der Beschwerdeführer schwankt zwischen 2015 und 2025 zwischen 62 (2020) und 228 (2018), 2025 gab es 174 Beschwerde führende Personen. Auch die Zahl der Beschwerden ist starken Schwankungen unterworfen, sie reicht von 181 (2021) bis 490 (2019). 2025 gab es 464 gewertete Fluglärmbeschwerden.
„Die Zahlen zeigen einerseits, dass Menschen weiterhin und vermehrt auf vor allem sommerlichen Fluglärm reagieren, sie belegen aber auch, dass in den restlichen neun Monaten der Flughafen nur begrenzt als ernster Störfaktor wahrgenommen wird. Eine wichtige Aufgabe der Zukunft bleibt es daher, die sommerlichen Nachtflüge seltener und leiser zu machen“, so Ulrich. Dies versucht der Flughafen im Rahmen seiner Entgeltpolitik voranzutreiben, indem ältere Maschinen in der Nacht überproportional höhere Preise zu zahlen haben.“