Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 93 / 28.01.2015

Fälligkeit der Zweitwohnungssteuer 2015

Die Zweitwohnungssteuer für 2015 wird satzungsgemäß zum 1. Februar 2015 fällig. Zahlungspflichtige, die hierfür keinen Lastschrifteinzugsauftrag beim Kassen- und Steueramt der Stadt Nürnberg erteilt haben, werden gebeten, rechtzeitig unter Angabe des Kassenzeichens die Steuern zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Bankverbindung, Sparkasse Nürnberg, BLZ 760 501 01, Konto-Nummer 1 008 434, IBAN DE33760501010001008434, BIC SSKNDE77XXX.

Der Betrag und das Kassenzeichen sind im letzten Steuerbescheid ersichtlich, dieser gilt auch für folgende Jahre. Für 2015 werden, wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben, keine neuen Bescheide zugesandt. Es erfolgt auch keine gesonderte Zahlungsaufforderung.
Weitere Auskünfte erteilt das Kassen- und Steueramt unter der Telefonnummer 09 11 / 2 31-30 78. Einzahlungsfragen beantwortet das Kasseninformationszentrum unter Telefon 09 11 / 2 31-85 50. maj

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