Nr. 299 / 26.03.2015
Ab 1. April 2015 gelten neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen sind innerhalb Deutschlands für Probe- und Überführungsfahrten gültig. Bedingt durch eine gesetzliche Änderung ist die Nutzung dieser Kennzeichen ab 1. April 2015 nur noch an einem mit Fahrgestellnummer identifizierten Fahrzeug und mit einer aktuell gültigen Hauptuntersuchung möglich. Fahrten zu einer Prüfeinrichtung sind innerhalb Nürnbergs weiterhin auch ohne gültige Hauptuntersuchung möglich.
Erfahrungsgemäß steigen mit den Temperaturen im Frühjahr auch die Zulassungszahlen, so dass es mit Beginn der Osterferien Ende März zu längeren Wartezeiten kommen kann. Aktuelle Informationen sind auf den Internetseiten der Zulassungsbehörde zu finden. let
Leitung:
Andreas Franke
Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
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