Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 385 / 17.04.2015

NS-Propaganda vor Gericht

Mit Julius Streicher und Hanns Fritzsche standen während des Nürnberger Prozesses zwei prominente Vertreter der NS-Propaganda vor dem Internationalen Militärtribunal. Die Historikerin Melanie Wager, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Dokumentationszentrums Reichsparteitagsgelände, analysiert in ihrem Vortrag „Die Propaganda vor Gericht: Streicher und Fritzsche“ das Verfahren gegen die beiden Angeklagten. Sie spricht am Donnerstag, 23. April 2015, um 18 Uhr im Saal 600, Eingang über Memorium Nürnberger Prozesse, Bärenschanzstraße 72.

Der fränkische Gauleiter und „Stürmer“-Herausgeber Julius Streicher wurde nach den Anklagepunkten gemeinsamer Plan und Verschwörung sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt und zum Tod durch den Strang verurteilt. Dem bekannten Radiokommentator Hanns Fritzsche, Leiter des Nachrichtenwesens in der Presseabteilung des Reichspropagandaministeriums, wurden zusätzlich Kriegsverbrechen zur Last gelegt. Er wurde freigesprochen, musste sich jedoch anschließend einem Spruchkammerverfahren stellen. Beide Urteile waren umstritten und in ihrer Wirkung von besonderer Bedeutung: Erstmals standen Pressevertreter für die Folgen von Propaganda vor Gericht. Als „Präzedenzfälle“ wiesen die Urteile einen neuen Weg für die künftige Entwicklung des Völkerstrafrechts. Im Vortrag werden beide Verfahren eingehend betrachtet und mit zeitgenössischen Fotografien, Dokumenten und Zeitungsartikeln veranschaulicht.

Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung unter Telefon 09 11 / 3 21-7 93 72 oder per E-Mail an memorium@stadt.nuernberg.de ist erforderlich. alf

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