Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 622 / 12.06.2015

St. Peter und Gleißhammer: Neue Bewohnerparkregelung

Am Montag, 22. Juni 2015, tritt in St. Peter und Gleißhammer eine neue Bewohnerparkregelung in Kraft. Sie gilt dort werktags von 9 bis 20 Uhr und betrifft zunächst rund 15 bis 20 Prozent der öffentlichen Stellplätze in diesem Gebiet. Die neue Regelung hat der Verkehrsausschuss des Stadtrats in seiner Sitzung am 30. April 2015 beschlossen. Ziel ist es, die angespannte Parksituation für Bewohnerinnen und Bewohner in diesen Stadtteilen zu verbessern.

Für das Gebiet zwischen Dürrenhofstraße, Regensburger Straße, Scharrerstraße, Zerzabelshofstraße und Bahnlinie gilt der Ausweis mit der Bezeichnung F1. Der Ausweis mit der Bezeichnung F2 wird östlich dieser Grenze zwischen Zerzabelshofstraße, Scharrerstraße und Regensburger Straße gelten. Bewohner, die im jeweiligen Gebiet mit Haupt- oder Nebenwohnung amtlich gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz verfügen, können ab Montag, 15. Juni 2015, einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Ausweise sind im Einwohneramt montags und donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr, dienstags von 8 bis 18 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr erhältlich. Sie können auch in den Bürgerämtern und im Internet unter www.einwohneramt.nuernberg.de beantragt werden.

Für Anwohner soll damit tagsüber, wenn die Konkurrenz zu den Nichtbewohnern am größten ist, die Chance auf einen Stellplatz in Wohnungsnähe erhöht werden. Auf die Belange der in den Vierteln ansässigen Geschäfte und Betriebe hat das Verkehrsplanungsamt bei der Ausweisung der für Bewohner reservierten Stellplätze Rücksicht genommen. Im Umfeld von Geschäften werden freie Parkplätze und Kurzzeitparkplätze vorgehalten. Deshalb sind etwa entlang der Hauptgeschäftsstraßen Regensburger Straße, Zerzabelshofstraße und Dürrenhofstraße keine Bewohnerparkplätze ausgewiesen.

Im Jahr 2016 sollen gemäß der vom Stadtrat beschlossenen Prioritätenliste weitere Bewohnerparkgebiete in Gibitzenhof und Rabus untersucht werden. maj

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