Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 660 / 22.06.2015

Weitere Verkehrsberuhigung in St. Johannis

Die Stadt Nürnberg bezieht die Helmstraße, die Franzstraße und die Amalienstraße in St. Johannis in die bestehende Tempo-30-Zone ein. Das hat der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung vom 30. April 2015 beschlossen. Die erforderlichen Beschilderungen und Markierungen werden in der Woche von Montag, 6. Juli 2015, installiert. Es erfolgt eine Beschilderung als Tempo-30-Zone jeweils an den Einfahrten von der Schnieglinger Straße beziehungsweise Poppenreuther Straße. Durch Markierungen auf der Fahrbahn am Beginn der Zonen wird die Beschränkung der Geschwindigkeit verdeutlicht.

„Mit der Umsetzung der neuen Tempo-30-Zone wird den Bewohnerinnen und Bewohnern dieses Teils von St. Johannis durch die damit verbundene Verkehrsberuhigung ein Stück Lebensqualität zurückgegeben“, sagt Bau- und Planungsreferent Daniel F. Ulrich, der alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer bittet, in der neuen Zone vorsichtig und rücksichtsvoll zu fahren: „Anfangs braucht es erfahrungsgemäß immer etwas Zeit, bis jede beziehungsweise jeder seine Fahrweise an die neuen Regelungen anpasst. Hier muss man auch noch mit Fehlern anderer Fahrerinnen und Fahrer rechnen und defensiv fahren.“

Besonders zu beachten ist, dass innerhalb der neuen Zone die Vorfahrtsregelungen geändert werden. Die Franz- und Amalienstraße sind künftig keine Vorfahrtsstraßen mehr, an den Einmündungen der Franz- und Amalienstraße gilt dann „rechts vor links“. Übergangsweise wird bis Ende September 2015 durch eine gesonderte Beschilderung darauf hingewiesen.

Die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ unterstützt wirkungsvoll die neue Geschwindigkeitsbeschränkung, weil an allen Einmündungen innerhalb der Zone bremsbereit gefahren werden muss, um von rechts kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern gegebenenfalls Vorfahrt gewähren zu können.

An der Einmündung der Lobsingerstraße in den südlichen Teil der Poppenreuther Straße wird eine sogenannte „abknickende Vorfahrt“ eingeführt, weil dieser Abschnitt Hauptverkehrsstraße bleibt und deshalb nicht in die Tempo-30-Zone einbezogen werden darf. maj

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