Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1028 / 22.09.2015

Marthweg: Lärmschutz durch reduzierte Geschwindigkeit

Die Stadt Nürnberg hat am Marthweg zwischen Radmeisterstraße und Propsteistraße die Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt. Mit Hilfe der Geschwindigkeitsbeschränkung sollen die Anwohnerinnen und Anwohner in Weiherhaus vor dem Verkehrslärm durch ein baustellenbedingt höheres Verkehrsaufkommen mit hohem Schwerlastanteil geschützt werden.

Die neue Geschwindigkeitsregelung im Wohnbereich des Marthwegs geht auf Ergebnisse einer Verkehrszählung zurück, die aufgrund von Bürgerbeschwerden erfolgte. Die Zählung ergab, dass der Verkehr erheblich zugenommen hat. Entsprechend hat sich auch die Lärmbelastung für die dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger erhöht. Nach den einschlägigen Lärmberechnungen kann im Marthweg durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde eine Pegelminderung um fast 3 dB erzielt werden, was für das menschliche Gehör eine wahrnehmbare Lärmminderung bedeutet.

Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden bereits am 9. September 2015 aufgestellt, die Geschwindigkeitsbeschränkung besteht zunächst für den Zeitraum der Bauarbeiten. Danach wird anhand der bisherigen Verkehrszahlen ein Fortbestand der Geschwindigkeitsbeschränkung geprüft.

Die Stadt Nürnberg bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die neue Verkehrsregelung im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders im Straßenverkehr zu beachten. maj

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