Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1169 / 16.10.2015

Lärmschutz durch reduzierte Geschwindigkeit

Die Stadt Nürnberg wird – wie bereits am Marthweg – in der Gaulnhofer Straße und in der Sauerbruchstraße zwischen Albert-Schweitzer-Straße und Katzwanger Hauptstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde beschränken. Die neue Geschwindigkeitsbeschränkung wird nachts von 22 bis 6 Uhr gelten. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden ab Montag, 26. Oktober 2015, aufgestellt.

Mit Hilfe der Geschwindigkeitsbeschränkung sollen die Anwohnerinnen und Anwohner von Weiherhaus schnell und wirksam vor nächtlichem Lärm durch ein baustellenbedingt höheres Verkehrsaufkommen geschützt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung in Katzwang beruht auf Ergebnissen einer Verkehrszählung und auf einem Antrag der CSU-Stadtratsfraktion im Verkehrsausschuss am 24. September 2015, die Verkehrsbelastungen in Katzwang zu überprüfen und gegebenenfalls Tempo 30 temporär einzurichten. Die Verkehrszählungen ergaben, dass in der Nacht eine Überschreitung des einschlägigen Grenzwertes für das bewohnte Gebiet gegeben ist.

Durch eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde kann in dem Bereich eine Reduzierung des Lärms um 3 dB(A) und damit eine für das menschliche Gehör wahrnehmbare Lärmminderung erzielt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung besteht zunächst für den Zeitraum der Baumaßnahme und wird danach überprüft.

Die Stadt Nürnberg bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer die neue Verkehrsregelung im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders im Straßenverkehr einzuhalten. maj

Stadt Nürnberg

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