Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 487 / 18.05.2016

In Gibitzenhof wird Bewohnerparkregelung eingeführt

Um in Gibitzenhof die Parksituation zugunsten der Wohnbevölkerung zu verbessern, tritt ab Montag, 4. Juli 2016, eine Bewohnerparkregelung in Kraft. Die neue Regelung hat der Verkehrsausschuss des Stadtrats in seiner Sitzung am 28. April 2016 beschlossen.

Zunächst werden im Gebiet zwischen Frankenschnellweg, Erlenstraße, Vogelweiherstraße, und Brehmstraße rund 15 Prozent der öffentlichen Stellplätze werktags von 9 bis 20 Uhr für Bewohner mit Bewohnerparkausweis reserviert. Bei Bedarf sind nach einer entsprechenden Anpassungszeit Korrekturen möglich.

Auf die Belange der in den Vierteln ansässigen Geschäfte und Betriebe wurde bei der Ausweisung der für Bewohner reservierten Stellplätze Rücksicht genommen. Dort werden freie Parkplätze und Kurzzeitparkplätze vorgehalten. Deshalb werden zum Beispiel entlang der Gibitzenhofstraße, Ulmenstraße und Vogelweiherstraße keine Bewohnerparkplätze ausgewiesen. Die betroffenen Haushalte erhalten Mitte Juni noch detaillierte Informationen per Postwurfsendung.

In Zusammenhang mit der Einführung der Bewohnerparkregelung wird außerdem die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (ZV-KVÜ) übernommen. Die Kontrollen des ZV-KVÜ werden bereits vor der Einführung der Bewohnerparkregelung beginnen.

Das Verkehrsplanungsamt hat deshalb im Vorfeld in Zusammenarbeit mit dem ZV-KVÜ alle bestehenden Verkehrsregelungen überprüft und bei Bedarf angepasst. Beispielsweise werden nun in der Lotzestraße, in der Heidelberger Straße und Wilhelm-Löhe-Straße das Parken teilweise neu geordnet, neue Halteverbotsschilder aufgestellt und auch Parkmarkierungen beziehungsweise Parkbeschilderungen angebracht.

Die Anliegerinnen und Anlieger des betroffenen Gebiets werden bei der Parkplatzsuche um besondere Beachtung und Aufmerksamkeit gebeten. Das Verkehrsplanungsamt möchte in diesem Zusammenhang auch besonders darauf hinweisen, dass auf Gehwegen nur geparkt werden darf, wenn es ausdrücklich durch Beschilderung oder Markierung gestattet ist.

Anwohnerinnen und Anwohner, die im Gebiet mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet sind und über keinen privaten Stellplatz verfügen, können einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Ausweise sind ab 27. Juni 2016 im Einwohneramt, Äußere Laufer Gasse 25, montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr erhältlich. let

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