Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 345 / 01.04.2019

Eingeschränkte Zufahrt für Reisebusse in die Augustinerstraße

Ab dem 1. Mai 2019 regeln neue Bestimmungen die Zufahrt von Reisebussen in die Augustinerstraße. Diese besagen, dass dort lediglich Busse einfahren dürfen, die mobilitätseingeschränkte Gäste an Bord haben, um diese vor Ort ein- und aussteigen zu lassen. Die Stadt Nürnberg erwartet sich davon insgesamt ein Drittel weniger Einfahrten als 2018, die Einfahrten der Busse der Personenschifffahrt wird sich um circa 50 Prozent verringern.

Grund für die Einführung der neuen Vorgaben ist eine Überprüfung der erteilten Zufahrtsgenehmigungen durch die Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg (CTZ) und den Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör). Alle Reisebusse, die in die Nürnberger Altstadt einfahren möchten, müssen bei der CTZ eine touristische Leistung, wie zum Beispiel eine gebuchte Stadtführung, vorweisen, um eine Einfahrtsgenehmigung in die Augustinerstraße zu erhalten. Die Überprüfung ergab eine Überlastung der Augustinerstraße zu Stoßzeiten, wobei 70 Prozent der Einfahrten von Bussen der Personenschifffahrt erfolgten.

Um der Überlastung entgegen zu wirken und damit den Belangen der Anwohner besser gerecht zu werden, wurde ein Runder Tisch einberufen. An diesem nahmen Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas, Vertreter der CTZ, des Sör, des Verkehrsplanungsamts und des Bürgermeisteramts sowie der Reedereien teil. Dabei wurden gemeinsam verbindliche Regeln festgelegt, um die Einfahrten in die Augustinerstraße auf ein Minimum zu reduzieren. Neben der alleinigen Nutzung der Haltestellen zum Ein- und Ausstieg für mobilitätseingeschränkte Gäste sollen die Gäste eines Veranstalters auf wenige Busse konzentriert werden. Des Weiteren dürfen die Busse erst zur angegebenen Abholzeit in die Augustinerstraße, ein Warten auf die Fahrgäste ist dort nicht möglich. Alle anderen Reisebusse, auch der Shuttle-Verkehr vom Personenschifffahrthafen, müssen auf den Parkplatz am Vestnertorgraben oder die Haltestelle in der Grasersgasse ausweichen. Während des Christkindlesmarkts gelten gesonderte Regelungen.

Bürgermeister Christian Vogel empfindet die Regelung als guten Kompromiss. „Zu den touristischen Stoßzeiten hatte sich die Augustinerstraße zu einem wahren Nadelöhr entwickelt. Mit dieser Lösung können hoffentlich künftig gefährliche und unübersichtliche Situationen für alle und insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer vermieden werden.“

Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas sagt hierzu: „Wir wollen qualitätsvollen Tourismus, der auch auf die hier wohnenden Menschen Rücksicht nimmt. Es zeigt daher, wie wichtig es ist, sich an einen Tisch zu setzen. Die neue Lösung bringt die touristischen Interessen und die Anwohner-Interessen in einen sinnvollen Ausgleich.“

„Wir haben hier gemeinsam mit allen Beteiligten eine gute Lösung mit klaren Bestimmungen gefunden. Wir sind zuversichtlich, dass wir so die Lage mit dem Start der neuen Saison in der Augustinerstraße entspannen können“, sagt Yvonne Coulin, Geschäftsführerin der CTZ. Die Stadtführer des Vereins der Gästeführer sowie von Geschichte für Alle wurden über die neuen Bestimmungen informiert. Wie Wolfgang Leeb, Leiter der Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht des Sör, ergänzend mitteilt, werden sich alle Beteiligten im Herbst dieses Jahres erneut zu einer Evaluierung der Maßnahmen treffen.

Die Informations-Broschüre „Wichtige Hinweise für Reisebusse in Nürnberg“ gibt eine Übersicht über alle Regularien sowie die Busparkplätze und Ein- und Ausstiegsstellen im Stadtgebiet. Sie ist ebenso wie das Antragsformular auf der Webseite der CTZ unter https://tourismus.nuernberg.de/reiseindustrie/ sowie auf der Webseite des Personenschifffahrtshafens unter
https://www.nuernberg.de/internet/wirtschaft/flusskreuzfahrten.html erhältlich. alf

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