Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 815 / 09.08.2019

Baumfällungen im Stadtgebiet

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) führt von Montag bis Freitag, 12. bis 16. August 2019, an folgenden Stellen im Stadtgebiet Baumfällungen durch:

  • In der Wurfbeinstraße im Stadtteil Tullnau wird ein abgestorbener Rotdorn mit einem Stammdurchmesser von 15 Zentimetern entfernt. Eine Ersatzpflanzung ist am gleichen Standort vorgesehen.
  • In der Kühnhoferstraße im Stadtteil Wöhrd wird eine abgestorbene Ulme mit einem Stammdurchmesser von 49 Zentimetern entfernt. Eine Ersatzpflanzung ist am gleichen Standort vorgesehen.
  • In der Schupferstraße im Stadtteil Laufamholz wird eine abgestorbene Kiefer mit einem Stammdurchmesser von 55 Zentimetern entfernt. Eine Ersatzpflanzung ist aufgrund des dichten Baumbestands vor Ort nicht vorgesehen.
  • In der Siedlerstraße auf dem Schulgrundstück im Stadtteil Mögeldorf werden vier Birken mit Stammdurchmessern von 20 bis 45 Zentimetern und eine Esche mit einem Stammdurchmesser von 20 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben. Eine Ersatzpflanzung ist am gleichen Standort vorgesehen.
  • In der Hohfederstraße im Stadtteil Veilhof wird eine abgestorbene Hainbuche mit einem Stammdurchmesser von 15 Zentimetern gefällt. Eine Ersatzpflanzung ist am gleichen Standort vorgesehen.
  • Am Neutorgraben im Stadtteile Johannis muss ein abgestorbener Spitz-Ahorn mit einem Stammdurchmesser von 49 Zentimetern gefällt werden. Der Baumstandort befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Straßenbahnmasten und kann leider nicht nachgepflanzt werden.
  • Am Rathenauplatz im Stadtteil Wöhrd müssen eine Hainbuche mit einem Stammdurchmesser von 20 Zentimetern und ein Spitz-Ahorn mit einem Stammdurchmesser von 30 Zentimetern gefällt werden, weil die Standsicherheit aufgrund von Faulstellen nicht mehr gewährleistet ist. An gleicher Stelle erfolgt eine Ersatzpflanzung.

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September erfolgen aufgrund der Vogelbrutzeit nur noch unumgängliche Eingriffe, die der Verkehrssicherung dienen. Die Fällung von Gefahrbäumen ist das ganze Jahr über möglich. let

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