Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1344 / 20.12.2019

Baumfällungen im Stadtgebiet

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) fällt von Montag, 23. Dezember 2019, bis Freitag, 3. Januar 2020, an folgenden Stellen im Stadtgebiet Bäume:
 
Im Stadtteil Reichelsdorf an der Thomas-Kolb-Brücke werden drei Erlen mit Stammdurchmessern von jeweils 30 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben und werden aufgrund des ausreichenden Bestands vor Ort nicht ersetzt.

Im Stadtteil St. Sebald am Vestnertorgraben werden eine Kirsche, ein Holunderstrauch und eine Birke mit Stammdurchmessern von 23 bis 34 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben und können aufgrund des ungünstigen Standorts an der Burgmauer nicht ersetzt werden.

Im Stadtteil Brunn am Stockweg werden 13 Fichten und zwei Weiden mit Stammdurchmessern von 15 bis 50 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben und werden aufgrund des ausreichenden Bestands vor Ort nicht ersetzt.

Im Stadtteil Wöhrd am Wöhrder Wiesenweg werden zwei Pappeln mit Stammdurchmessern von jeweils 31 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind wild aufgegangen und behindern das Wachstum der dortigen Lindenbäume.

Im Stadtteil Kleinweidenmühle am Kontumazgarten wird ein Feldahorn mit einem Stammdurchmesser von zehn Zentimetern entfernt. Der Baum ist abgestorben und wird nachgepflanzt.

Im Stadtteil Schniegling in der Schnieglinger Straße an der Dr. Theo-Schöller-Schule werden zwei Rotbuchen mit Stammdurchmessern von 27 und 39 Zentimetern entfernt. DieBäume sind abgestorben und werden aufgrund des ausreichenden Bestands vor Ort nicht ersetzt.

Im Stadtteil Gibitzenhof in der Wendelsteiner Straße vor Hausnummer 9 wird ein Spitzahorn mit einem Stammdurchmesser von 52 Zentimetern entfernt. Die Standfestigkeit des Baums ist nicht mehr gewährleistet. Ein Baum wird am selben Standort nachgepflanzt.

Im Stadtteil Gibitzenhof in der Schönweißstraße wird eine Birke mit einem Stammdurchmesser von 40 Zentimetern entfernt. Der Baumstamm ist ausgehöhlt und damit nicht mehr standsicher. Eine Ersatzpflanzung ist vorgesehen.

Im Stadtteil Boxdorf entlang der Würzburger Straße wird eine Weide mit einem Stammdurchmesser von zwölf Zentimetern entfernt. Der Baum ist abgestorben und wird aufgrund des ausreichenden Bestands vor Ort nicht ersetzt.

Im Stadtteil Boxdorf am Spielplatz gegenüber der Froschgasse 22 werden zwei Schwarzerlen mit Stammdurchmessern von 20 und 60 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind aufgrund von Pilzbefall abgestorben und werden am gleichen Standort ersetzt.

Im Stadtteil Schnepfenreuth in der Raiffeisenstraße gegenüber dem Sellerieweg wird eine Weide mit einem Stammdurchmesser von 50 Zentimetern entfernt. Der Baum ist aufgrund eines Feuerschadens abgestorben und damit nicht mehr standsicher. Eine Ersatzpflanzung ist nicht vorgesehen.

Im Staddteil Großgründlach gegenüber der Hans-Fellner-Straße 61 wird eine Schwarzerle mit einem Stammdurchmesser von 25 Zentimetern entfernt. Der Baum ist abgestorben und wird aufgrund des ausreichenden Bestands vor Ort nicht ersetzt.

Im Stadtteil Großgründlach werden an der Zufahrt zur Volkacher Straße drei Erlen mit Stammdurchmessern von 39 bis 55 Zentimetern entfernt. Die Bäume weisen Rindenschäden auf und haben Pilzbefall. Aufgrund des ausreichenden Bestands vor Ort werden die Bäume nicht ersetzt.

Im Stadtteil Großgründlach in der Grünanlange an der Offenbacher Straße werden zwei Kirschen mit Stammdurchmessern von fünf und sieben Zentimetern entfernt. Die Bäume weisen Stammrisse und Schrägstand auf. Damit ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Ersatzpflanzungen werden aufgrund des ausreichenden Bestands vor Ort nicht durchgeführt.

 

Bereits in der vergangenen Woche wurde im Stadtteil Schoppershof in der Veilhofstraße eine Robinie mit einem Stammdurchmesser von 30 Zentimetern entfernt. Der Baum hatte Stockfäule und war durch seinen starken Schrägstand nicht mehr ausreichend standsicher. Ein Baum wird aufgrund des ausreichenden Bestands vor Ort nicht ersetzt.
 
An den von Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen betroffenen Straßen und Parkplätzen werden mindestens 72 Stunden vor den Arbeiten Halteverbotsschilder aufgestellt. Sör bittet darum, die Halteverbote zu beachten, damit die ausführenden Firmen ihre Arbeit wie vorgesehen erledigen können.    tom

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