Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 1345 / 20.12.2019

Kunstwettbewerb Personenschifffahrtshafen Nürnberg

Die Stadt Nürnberg lobt einen Kunstwettbewerb für die künstlerische Gestaltung eines Schriftzugs „Nürnberg“ am Personenschifffahrtshafen Nürnberg aus. Künstlerinnen und Künstler sind aufgerufen, bis Mitte Februar 2020 ihr begründetes Interesse an einer Teilnahme zu bekunden. Aus den Einsendungen wählt eine Vorjury fünf Künstlerinnen und Künstler aus, konkrete Entwürfe oder Skizzen auszuarbeiten und diese bis Mitte April 2020 einzureichen. Diese Entwürfe werden von einer Wettbewerbsjury gesichtet und prämiert. Errichtet und platziert werden soll das Kunstwerk im Sommer 2020.
 
Als Budget für das Kunstwerk, inklusive Künstlerhonorar, eventuell nötiges Fundament und vorbereitende Arbeiten, ist eine Gesamtsumme von maximal 50 000 Euro brutto vorgesehen. Als Bearbeitungshonorar für die einzureichenden Entwürfe erhalten die Kunstschaffenden 2 000 Euro brutto, sofern sie sämtliche geforderten Leistungen zum Zeitpunkt der Abgabe erbracht haben. Eine gesonderte Preisvergütung ist nicht beabsichtigt. Jede und jeder Teilnehmende kann nur einen Entwurf einreichen.
 
Detaillierte Informationen zu Wettbewerb, Auslobung, Lageplan, Grundriss, Ansicht und Geschichte des Personenschifffahrtshafens Nürnberg finden sich auf www.personenschifffahrtshafen.nuernberg.de oder können per E-Mail an personenhafen@stadt.nuernberg.de angefordert werden. Die vorgeschaltete Interessensbekundung ist bis spätestens Freitag, 14. Februar 2020, in Textform (maximal eine Seite DIN A4) inklusive einer Grobskizze per E-Mail an personenhafen@stadt.nuernberg.de unter dem Betreff „Kunstwettbewerb Personenschifffahrtshafen Nürnberg“ einzureichen.

Aufgabe des Wettbewerbs ist die künstlerische Ausgestaltung des Zentrums am Personenschifffahrtshafen Nürnberg als Empfangsbereich für die ankommenden Gäste mittels eines Namensschriftzugs „Nürnberg“. Der Name muss deutlich erkennbar und gut lesbar sein. Sowohl die Materialität als auch die Form sind frei wählbar. Zu beachten ist jedoch, dass der Schriftzug dauerhaft bestehen bleiben soll und die Materialien ganzjährig der Witterung ausgesetzt sind. Außerdem soll das Kunstwerk eine gewisse Widerstandsfähigkeit gegen Vandalismus aufweisen. Es kann sich sowohl um ein aufragendes Objekt als auch um eine Bodenarbeit handeln; der Schriftzug soll aber von Weitem sichtbar sein. Die maximale Breite liegt bei 30 Metern. Der inhaltliche Ansatz des Kunstwerkes ist frei wählbar, wichtig ist jedoch ein Bezug zur Stadt Nürnberg.    let

Stadt Nürnberg

Amt für Kommunikation und Stadtmarketing

Leitung:
Andreas Franke

Fünferplatz 2
90403 Nürnberg
www.presse.nuernberg.de