Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 92 / 31.01.2020

Baumfällungen im Stadtgebiet

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) fällt von Montag bis Freitag, 3. bis 7. Februar 2020, an folgenden Stellen im Stadtgebiet Bäume:
 
Im Stadtteil Schniegling wird am Kinderspielplatz am Mühlweg eine Ulme mit einem Stammdurchmesser von acht Zentimetern entfernt. Der Baum ist bereits abgestorben und wird aufgrund des ungünstigen Standorts nicht nachgepflanzt.
 
Im Stadtteil Neunhof im Schlossgarten fällt eine bereits abgestorbene Linde mit einem Stammdurchmesser von 43 Zentimetern. Der Baum wird aufgrund des ungünstigen Standorts nicht nachgepflanzt.
 
Im Stadtteil Muggenhof wird in der Muggenhofer Straße vor Hausnummer 118 eine Eberesche mit einem Stammdurchmesser von neun Zentimetern entfernt. Der Baum ist abgestorben, eine Nachpflanzung ist am selben Ort geplant.
 
Im Stadtteil Buchenbühl werden an der Buchenbühler Grundschule zwei Spitz-Ahorne mit Stammdurchmessern von jeweils sechs Zentimetern entfernt. Die Bäume sind wild aufgegangen und behindern das Wachstum der restlichen Bepflanzung.
 
Im Stadtteil Thon wird am Naturspielplatz Thoner Espan eine Kirsche mit einem Stammdurchmesser von 35 Zentimetern entfernt. Der Baum ist bereits abgestorben und wird aufgrund des waldähnlichen Bestands nicht nachgepflanzt.

Im Stadtteil Neunhof wird an der Oberen Dorfstraße im Waldstück vor der Autobahnbrücke eine Kiefer mit einem Stammdurchmesser von 42 Zentimetern entfernt. Der Baum ist bereits abgestorben und weist starke Rindenschäden auf. Der Baum befindet sich im waldähnlichen Bestand und wird deswegen nicht nachgepflanzt.
 
Im Stadtteil Gibitzenhof wird in der Gudrunstraße neben Hausnummer 2 eine Birke mit einem Stammdurchmesser von 30 Zentimetern entfernt. Der Baum weist starken Pilzbefall auf und stirbt ab. Eine Nachpflanzung ist am selben Standort vorgesehen.
 
Im Stadtteil Großreuth h. d. Veste wird in der Braillestraße eine Lärche mit einem Stammdurchmesser von 55 Zentimetern entfernt. Der Baum ist vom Borkenkäfer befallen und bereits abgestorben. Eine Nachpflanzung ist aufgrund des ausreichenden Bestands vor Ort nicht vorgesehen.
 
An den von Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen betroffenen Straßen und Parkplätzen werden mindestens 72 Stunden vor den Arbeiten Halteverbotsschilder aufgestellt. Sör bittet darum, die Halteverbote zu beachten, damit die ausführenden Firmen ihre Arbeit wie vorgesehen erledigen können.    tom

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