Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 129 / 07.02.2020

Baumfällungen im Stadtgebiet

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) führt von Montag bis Freitag, 10. bis 14. Februar 2020, an folgenden Stellen im Stadtgebiet Baumfällungen durch:

Im Stadtteil Eibach werden am Forstweiher sechs Eichen mit Stammdurchmessern von 50 bis 70 Zentimetern gefällt. Die Bäume sind bereits abgestorben. Eine Nachpflanzung ist aufgrund des dichten Waldbestands und der ausreichenden natürlichen Verjüngung nicht vorgesehen.

Im Stadtteil Kleinweidenmühle auf dem Gelände des Kinderhorts in der Willstraße wird eine Hainbuche mit einem Stammdurchmesser von neun Zentimetern entfernt. Der Baum ist abgestorben. Aufgrund der engen und ungünstigen Standortverhältnisse kann an dieser Stelle kein Baum nachgepflanzt werden.

Im Stadtteil Thon auf dem Gelände des Kinderhorts in der Lerchenstraße werden drei Weiden mit Stammdurchmessern von 15 bis 23 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben. Eine Nachpflanzung ist aufgrund des dichten Baumbestands nicht möglich.

Im Stadtteil Zerzabelshof an der Valznerweiherstraße gegenüber der Einmündung zur Siebenbürger Straße wird eine Zierkirsche mit einem Stammdurchmesser von 13 Zentimetern entfernt. Der Baum ist abgestorben. Eine Nachpflanzung am selben Standort ist vorgesehen.

Im Stadtteil Gleißhammer am Valznerweiher werden elf Erlen und eine Fichte mit Stammdurchmessern von 30 bis 71 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind vom Pilz befallen und umsturzgefährdet. Eine Ersatzpflanzung ist aufgrund der Lage am Weiherufer nicht möglich und aufgrund der natürlichen Verjüngung innerhalb des waldähnlichen Bestands nicht erforderlich.

Im Stadtteil Erlenstegen in der Grünanlage am Tiefgraben werden eine Kiefer mit einem Stammdurchmesser von 57 Zentimetern und eine Fichte mit einem Stammdurchmesser von 40 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben und werden aufgrund des dichten waldähnlichen Bestands nicht nachgepflanzt.

Im Stadtteil Boxdorf am Kothbrunnengraben an der Erich-Ollenhauer-Straße werden vier Erlen mit Stammdurchmessern von 40 Zentimetern bis 60 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben und werden aufgrund des ungünstigen Standorts in unmittelbarer Ufernähe nicht nachgepflanzt. Ein Teil der Stämme bleibt stehen und dient wildlebenden Tieren als Lebensraum.

Im Stadtteil Großgründlach an der Würzburger Straße werden ein Ahorn mit einem Stammdurchmesser von 20 Zentimetern und eine Kiefer mit einem Stammdurchmesser von 30 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben und nicht mehr standsicher. Für den Ahorn ist eine Ersatzpflanzung vorgesehen. Die Kiefer wird aufgrund des dichten Baumbestands nicht nachgepflanzt.

Im Stadtteil Erlenstegen an der Eichendorffstraße werden auf Höhe der Kleingartenanlage zwei Feldahorne mit Stammdurchmessern von 13 bis 24 Zentimetern, eine Rotbuche mit einem Stammdurchmesser von 22 Zentimetern und eine Baumhasel mit einem Stammdurchmesser von 13 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben. Aufgrund des waldähnlichen Bestands werden die Bäume nicht nachgepflanzt.

Im Stadtteil Großgründlach in der Veitshöchheimer Straße werden ein Spitzahorn mit einem Stammdurchmesser von zehn Zentimetern, zwei Fichten mit Stammdurchmessern von zehn bis 19 Zentimetern und eine Kirsche mit einem Stammdurchmesser von 20 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben und aufgrund des waldähnlichen Bestands wird auf eine Nachpflanzung verzichtet.

Im Stadtteil Schniegling im Kinderhort an der Christian-Hessel-Straße wird eine Birke mit einem Stammdurchmesser von 48 Zentimetern entfernt. Der Baum ist abgestorben und wird aufgrund des waldähnlichen Bestands nicht nachgepflanzt.

Im Stadtteil Neunhof in der Kinderkrippe an der Neunhofer Hauptstraße und in der angrenzenden Grünanlage werden zwei Hainbuchen mit Stammdurchmessern von jeweils 25 Zentimetern, eine Esche mit einem Stammdurchmesser von 36 Zentimetern, zwei Fichten mit Stammdurchmessern von jeweils 40 Zentimetern, zwei Apfelbäume mit Stammdurchmessern von 28 und 38 Zentimetern und eine Esche mit einem Stammdurchmesser von 70 Zentimetern entfernt. Die Bäume haben Rindenschäden, sind abgestorben und nicht mehr standsicher. Aufgrund des waldähnlichen Bestands wird auf eine Nachpflanzung verzichtet.

An den von Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen betroffenen Straßen und Parkplätzen werden mindestens 72 Stunden vor den Arbeiten Halteverbotsschilder aufgestellt. Sör bittet darum, die Halteverbote zu beachten, damit die ausführenden Firmen ihre Arbeit wie vorgesehen erledigen können. sen

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