Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 152 / 14.02.2020

Baumfällungen im Stadtgebiet

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) führt von Montag bis Freitag, 17. bis 21. Februar 2020, an folgenden Stellen im Stadtgebiet Baumfällungen durch:  
 
Im Stadtteil Schniegling im Pegnitztal-West werden eine Kirsche und zwei Birken mit Stammdurchmessern von 33 bis 66 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind mit dem Hallimasch-Pilz befallen und bereits abgestorben. Auf eine Nachpflanzung wird aufgrund des ausreichenden Bestands verzichtet.
 
Ebenfalls im Stadtteil Schniegling werden in der Schnieglinger Straße gegenüber den Hausnummern 114 und 122 zwei Eichen mit Stammdurchmessern von 14 und 15 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind von der Stamm- und Stockfäule befallen und sollen am selben Standort nachgepflanzt werden.
 
Im Stadtteil Mögeldorf im Pegnitztal-Ost werden ein Spitzahorn und eine Eiche mit Stammdurchmessern von 36 und 60 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben und nicht mehr standsicher. Aufgrund des ausreichenden Baumbestands erfolgt keine Nachpflanzung.
 
Im Stadtteil Veilhof werden in der Veilhofstraße vor den Hausnummern 34 und 38 eine Hainbuche, zwei Robinien und ein Spitzahorn mit Stammdurchmessern von 16 bis 32 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind wild aufgegangen und bereits abgestorben. Eine Nachpflanzung ist aufgrund des ausreichenden Bestands nicht eingeplant.
 
Im Stadtteil Schafhof wird in der Klingenhofstraße gegenüber Hausnummer 77 eine Eiche mit einem Stammdurchmesser von elf Zentimetern entfernt. Der Baum ist in einer Baumscheibe wild aufgegangen und stellt eine Konkurrenz zu den gepflanzten Platanen dar. Eine Nachpflanzung erfolgt nicht.
 
Im Stadtteil Gostenhof wird in der Reutersbrunner Straße am Kindergarten eine Eberesche mit einem Stammdurchmesser von neun Zentimetern entfernt. Der Baum ist abgestorben und soll am selben Standort nachgepflanzt werden.
 
Im Stadtteil Muggenhof werden in der Lortzingstraße vor Hausnummer 8 eine Buche, ein Spitzahorn und eine Birke mit Stammdurchmessern von acht bis 83 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind bereits abgestorben und können aufgrund des ungünstigen Standorts nicht nachgepflanzt werden.
 
Im Stadtteil Schoppershof wird am Spielplatz in der Coburger Straße eine Robinie mit einem Stammdurchmesser von 87 Zentimetern entfernt. Stand- und Bruchsicherheit sind laut eines Gutachtens nicht mehr gegeben. Der Baum wird aufgrund des dichten Baumbestands nicht nachgepflanzt.
 
Ebenfalls im Stadtteil Schoppershof werden in der Grünanlage in der Witzlebenstraße eine Mehlbeere und eine Birke mit Stammdurchmessern von zwölf und 30 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben. Eine Nachpflanzung ist vorgesehen.
 
Im Stadtteil Erlenstegen werden am Parkplatz in der Schlegelstraße eine Birke und zwei Rotbuchen mit Stammdurchmessern von 15 bis 29 Zentimetern entfernt. Die Birke ist bereits abgestorben, die Rotbuchen sind stark kopflastig und damit nicht mehr standsicher. Aufgrund des ausreichenden Baumbestands werden die Bäume nicht ersetzt.
 
Weiterhin werden in Erlenstegen entlang der Stadenstraße zwischen der Ringbahnbrücke und der Einfahrt zur Gaststätte Lichtblick 51 Kiefern, zwei Robinien, zwei Spitzahorne, eine Birke, ein Weißdorn und drei Kirschen mit Stammdurchmessern von neun bis 60 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben und nicht mehr standsicher. Diese Bäume verteilen sich auf eine rund ein Hektar große Waldfläche. Es handelt sich um eine Bestandspflegemaßnahme. Aufgrund des dichten Baumbestands ist keine Nachpflanzung vorgesehen.  
 
Im Stadtteil Wöhrd wird im Cramer-Klett-Park am Durchgang zum Keßlerplatz ein Ahorn mit einem Stammdurchmesser von 43 Zentimetern entfernt. Der Baum ist bereits abgestorben und wird aufgrund des ausreichenden Bestands nicht ersetzt.
 
Im Stadtteil Eibach werden in der Grünanlage am Forstwinkel sechs Eichen mit Stammdurchmessern von 50 bis 70 Zentimetern entfernt. Die Bäume sind abgestorben und werden aufgrund der schlechten Entwicklungschancen am Standort nicht nachgepflanzt.
 
An den von Baumpflegemaßnahmen und Baumfällungen betroffenen Straßen und Parkplätzen werden mindestens 72 Stunden vor den Arbeiten Halteverbotsschilder aufgestellt. Sör bittet darum, die Halteverbote zu beachten, damit die ausführenden Firmen ihre Arbeit wie vorgesehen erledigen können.   sen

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