Nachrichten aus dem Rathaus

Nr. 328 / 12.04.2021

Stadtspitze bedauert Votum der BN-Mitglieder gegen ausgehandelten Vergleich Frankenschnellweg-Ausbau

Die jahrelangen intensiven Verhandlungen des Freistaats Bayern und der Stadt Nürnberg mit dem Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) über den Vergleich zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs sind gescheitert. Die Mitglieder der BN-Kreisgruppe Nürnberg-Stadt haben sich in einer internen Abstimmung mehrheitlich gegen die Annahme des ausgehandelten Vergleichs ausgesprochen. Der Nürnberger Stadtrat, der Freistaat Bayern und der BN-Landesvorstand hatten der Vereinbarung bereits zugestimmt. Die vereinbarte Mitgliederentscheidung überstimmt nun das Votum des Landesvorstands.
 
Oberbürgermeister Marcus König kommentiert das Ergebnis wie folgt: „Wir haben uns eine Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundes Naturschutz erhofft. Es ist anders gekommen. Jetzt ist zunächst wieder Justitia gefragt. Wir hoffen auf eine schnelle gerichtliche Klärung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Kommt es zu einer Entscheidung zugunsten der Stadt Nürnberg und für den geplanten Ausbau des Frankenschnellwegs, ist dann Bavaria gefragt. Die Finanzierung des notwendigen Verkehrsprojekts zur Entlastung der Verkehrsachse sowie der Bürgerinnen und Bürger ist nur mit großer finanzieller Unterstützung des Freistaats zu realisieren. Hier hat es aber ja bereits in der Vergangenheit Zusagen gegeben. An diesem Punkt setzen wir weiter auf Hilfe vom Freistaat.“
 
Christian Vogel, Bürgermeister und Erster Werkleiter des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg, ist enttäuscht: „Ich bedaure die Entscheidung der BN-Mitglieder zutiefst. Sie zeugt von einer grundlegenden Ablehnungshaltung – ungeachtet der in Aussicht stehenden Verbesserungen für Mensch und Umwelt, die der BN unter anderem als Vergleichsmasse in diesen Vertrag noch zusätzlich eingebracht hat und die wir gemeinsam mit dem BN weiter ausgearbeitet haben.“
 
Mit einer Zustimmung zum Vergleich hätte sich der BN verpflichtet, seine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs vom 28. Juni 2013 zurückzuziehen. Stadt und Freistaat hätten im Gegenzug nicht nur die Umsetzung verschiedener Tempolimits zugesagt, sondern eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen, beispielsweise die Einrichtung einer Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings.
 
Bürgermeister Christian Vogel führt weiter aus: „Die Entscheidung ist auch deshalb so bedauerlich, weil die bereits zuvor veröffentlichte Entscheidung des BN-Landesvorstands für eine Zustimmung zum Vergleich bei zahlreichen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern neue Hoffnungen auf die Realisierung des seit langem erhofften Lärmschutzes in ihrer Wohnumgebung geweckt hat. Immer wieder erhalten wir positive Rückmeldungen sowohl zum Lärmschutz als auch zur Tunnellösung und der damit verbundenen Begrünung der Oberfläche“, fügt der Bürgermeister hinzu. „Unsere Ziele bleiben deshalb unverändert: Wir möchten den Verkehr bündeln und besser lenken. Durch den geplanten Tunnel zwischen der Rothenburger Straße und der Anschlussstelle Südring an der Otto-Brenner-Brücke können dann die Fahrzeuge täglich flüssig fahren und dies ohne Wartezeiten an Ampeln. Damit wird der Verkehrsfluss auf und rund um den Frankenschnellweg verbessert und die Wohngebiete Gostenhof, Gibitzenhof- und Landgrabenstraße werden verkehrlich entlastet. Dass auf den großen Flächen des Tunneldeckels noch eine Grünanlage entstehen kann, ist ein weiterer schöner Aspekt. Und um unter anderem diese Ziele weiter zu verfolgen, werden wir nach dieser Entscheidung des BN jetzt die Wiederaufnahme des ruhenden Gerichtsverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) vorantreiben. Dies hat der Stadtrat vorsorglich für diesen Fall mit großer Mehrheit bereits beschlossen.“
 
Die Stadt Nürnberg geht davon aus, dass das Verfahren vor dem VGH kurzfristig wiederaufgenommen werden kann. Wesentliche Punkte der Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden seit dem Beginn der juristischen Auseinandersetzungen bereits ausgeräumt, insbesondere wurde in der Zwischenzeit eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Diese ist gemeinsam mit technischen Planänderungen Gegenstand des inzwischen ebenfalls vorliegenden Änderungs- und Ergänzungsplanfeststellungsbeschlusses für den kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs vom 13. Juli 2020.    tom

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