| Der ZRFN ist ein kommunaler Zweckverband zur Sicherstellung
des Rettungsdienstes und der Feuerwehralarmierung. Er betreibt nach
deren Errichtung die Integrierte Leitstelle für Rettungsdienst
und Feuerwehralarmierung bzw. beauftragt einen Dritten mit deren
Betrieb. Er hat die Aufgabe, Notfallrettung und Krankentransport
(Rettungsdienst)
in seinem gesamten Verbandsgebiet flächendeckend sicher zu
stellen. Zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern
ist er für die Sicherstellung der Notarztversorgung im Verbandsgebiet
verantwortlich.
Der ZRFN führt den Rettungsdienst nicht selber durch, sondern
hat diese Aufgabe an die einzelnen Hilfsorganisationen übertragen.
Mit diesen bestehen jeweils gesonderte Verträge, deren Abschluss
der Zustimmung der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften als
Kostenträger bedarf. Träger der Feuerwehren sind die jeweiligen
Gemeinden. Die Aufgabe des ZRFN beschränkt sich in diesem Bereich
auf den Betrieb der Integrierten Leitstelle.
Die Integrierte Leitstelle hat die Aufgabe, alle Notrufe, Notfallmeldungen,
sonstige Hilfeersuchen und Informationen für Rettungsdienst
und Feuerwehrbereich in ihrem Leitstellenbereich entgegenzunehmen.
Sie alarmiert die erforderlichen Einsatzkräfte und –mittel,
begleitet alle Einsätze und unterstützt die Einsatzleitung
vor Ort. Damit bündelt die Integrierte Leitstelle in Zukunft
Aufgaben, die bisher getrennt von der Rettungsleitstelle Nürnberg,
den drei Leitzentralen der Feuerwehren in Nürnberg, Fürth
und Erlangen und teilweise durch die Polizei wahrgenommen wurden.
Zweckverbandsgebiet
Der ZRFN wurde 2003 als Nachfolger des bisherigen Rettungszweckverbandes
Nürnberg (RZVN) gegründet. Das Zweckverbandsgebiet umfasst
den Bereich der Rettungsleitstelle Nürnberg. Dies sind die
kreisfreien Städte Nürnberg, Erlangen und Fürth sowie
die Landkreise Nürnberger Land, Fürth und Erlangen-Höchstadt.
Die Geschäftsleitung des Zweckverbandes liegt bei der Stadt
Nürnberg.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Arbeit des ZRFN sind das Bayer. Rettungsdienst
(BayRDG) vom 8.1.1998 (GVBl. S. 9, BayRS 215-5-1-I) und das Gesetz
zur Einführung Integrierter Leitstellen vom 25.7.2002 (GVBl.
S. 318).
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