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  Antrag auf Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen  
     
  Kontakt:  
 

Hauptmarkt 18
90403 Nürnberg

Telefon: (09 11) 231 - 34 08
Fax: (09 11) 231 - 57 11

Kontaktformular

Website

 
     
  Öffentliche Verkehrsanbindung:  
 

U1, 11: Haltestelle Lorenzkirche
Bus 36: Haltestelle Hauptmarkt

 
     
  Öffnungszeiten:  
 

Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch, Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

Zwischen 12.30 Uhr bis 13.30 Uhr reduzierter Dienstbetrieb. Bitte wenden Sie sich in in dringenden Fällen an Zimmer 207, Telefon: 231-3408. Sie können beim Standesamt auch gesonderte Termine vereinbaren.

 
 
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Damit eine im Ausland vorgenommene Scheidung eines Deutschen auch im Inland als Scheidung anerkannt werden kann, ist die Anerkennung dieses ausländischen Scheidungsurteiles durch die Landesjustizverwaltung erforderlich.

Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:

- Das Original des rechtskräftigen ausländischen Scheidungsurteiles mit deutscher Übersetzung.

Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer angefertigt sein muss.

- Das Original der Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem in Deutschland geführten Familienbuch der geschiedenen Ehe

- Ein Verdienstnachweis

 
     
   

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