| Damit eine im Ausland vorgenommene Scheidung eines Deutschen
auch im Inland als Scheidung anerkannt werden kann, ist die Anerkennung
dieses ausländischen Scheidungsurteiles durch die Landesjustizverwaltung
erforderlich.
Hierfür sind folgende Unterlagen notwendig:
- Das Original des rechtskräftigen ausländischen Scheidungsurteiles
mit deutscher Übersetzung.
Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung von einem in Deutschland
vereidigten Übersetzer angefertigt sein muss.
- Das Original der Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift
aus dem in Deutschland geführten Familienbuch der geschiedenen
Ehe
- Ein Verdienstnachweis
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