Hilfen zur Erziehung (nach dem SGB VIII) für Jugendliche
oder junge Volljährige in Form von:
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Betreutes Wohnen (§ 34 SGB VIII)
- Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35
SGB VIII)
Im Vordergrund steht die Hilfe bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen,
die Förderung der Verselbständigung und die Unterstützung
der Sozialen Integration. |