Link direkt zum Inhalt
Nürnberg online
Suche Stadtplan Öffentliche Verkehrsmittel
Behördenwegweiser - Schlüssel zum Rathaus der Stadt Nürnberg - Home

Dienstleistungen

Ämter und Fachbereiche

Geschäftsbereiche

Formulare

     
 

Bauordnungsbehörde

 
     
 

Dienstleistungen

 

 

 

 
 

Dienstleistungszentrum BAU

 
 
  Bauordnungsbehörde  
     
  Kontakt:  
 

Bauhof 5
90402 Nürnberg

Telefon: (09 11) 231 - 43 30, -43 31
Fax: (09 11) 231 - 43 33, -4368, -43 78

Kontaktformular

Website

 
     
  Öffentliche Verkehrsanbindung:  
 

U1, 2: Haltestelle Hauptbahnhof
Straßenbahn 5, 7, 8, 9: Haltestelle Hauptbahnhof
Bus 43, 44: Haltestelle Hauptbahnhof

 
     
  Öffnungszeiten:  
 

Nach telefonischer Terminvereinbarung mit dem Sachbearbeiter

 
     
 
nach oben
 
     
 

Die Behandlung von Anträgen nach der Bayerischen Bauordnung ist die Kernaufgabe der Bauordnungsbehörde.

Dabei ist unerheblich, ob es sich um freigestellte, anzeige- oder genehmigungs- (gegebenenfalls auch um zustimmungspflichtige) Vorhaben handelt.

Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben kann im Einzelfall eine Abweichung von einer Vorschrift im öffentlichen Recht erforderlich werden.

Es ist im Interesse des Bauherrn zweckmäßig, im Wege der Beratung im Dienstleistungszentrum BAU die Zulässigkeit des beabsichtigten Vorhabens abzuklären.

Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften wird im Rahmen der Bauüberwachung überprüft.

Weitere Aufgaben sind Genehmigung von Anlagen der Außenwerbung nach der Bayerischen Bauordnung und der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben.

Erlass von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten, Mitwirkung beim Vollzug von Bau- und Abbruchgeboten. Vollzug von Erhaltungssatzungen.

Die Bauordnungsbehörde nimmt die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde wahr.

 
 
 
 
     

Informationsbanner
 
 

zurück

Seite Drucken
 
 
nach oben
 
Copyright Stadt Nürnberg

Datenschutz

 

 

Impressum