Die Behandlung von Anträgen nach der Bayerischen Bauordnung
ist die Kernaufgabe der Bauordnungsbehörde.
Dabei ist unerheblich, ob es sich um freigestellte, anzeige- oder
genehmigungs- (gegebenenfalls auch um zustimmungspflichtige) Vorhaben
handelt.
Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben kann im Einzelfall eine Abweichung
von einer Vorschrift im öffentlichen Recht erforderlich werden.
Es ist im Interesse des Bauherrn zweckmäßig, im Wege
der Beratung im Dienstleistungszentrum BAU die Zulässigkeit
des beabsichtigten Vorhabens abzuklären.
Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften wird im
Rahmen der Bauüberwachung überprüft.
Weitere Aufgaben sind Genehmigung von Anlagen der Außenwerbung
nach der Bayerischen Bauordnung und der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes
bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben.
Erlass von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten, Mitwirkung
beim Vollzug von Bau- und Abbruchgeboten. Vollzug von Erhaltungssatzungen.
Die Bauordnungsbehörde nimmt die Aufgaben der Unteren Denkmalschutzbehörde
wahr.
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