Informationen zum Übertritt für das Schuljahr 2023/24
Digitale Pinnwand mit allen Informationen
Alle wichtigen Informationen rund um die Bertolt-Brecht-Schule sowie Hinweise zur Anmeldung finden Sie auf unseren Taskcards - das sind digitale Pinnwände. Klicken Sie dazu einfach unten auf den Link.
Online-Voranmeldung
Anfang Mai 2023 werden an den Grundschulen die Übertrittszeugnisse ausgegeben.
Im Zeitraum vom 24.04. bis 05.05.2023 können Sie per Online-Voranmeldung (Link folgt auf der Homepage) Ihr Kind an unserer Schule anmelden. Im Anschluss setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und Sie erhalten mehr Informationen.
Vor dem 24.04.2023 können wir keine (Vor-)Anmeldungen entgegennehmen.
Der folgende Hinweis bezieht sich ausschließlich auf eine mögliches Umverteilungsverfahren bei der Aufnahme in das Gymnasium
Elterninformation zum möglichen Umverteilungsverfahren bei der Aufnahme in die 5. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums im Großraum Nürnberg/Fürth
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass an einigen Gymnasien im Großraum Nürnberg/Fürth die Zahl der Bewerber die Zahl der freien Plätze deutlich übersteigt. Als Eltern haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass die Anmeldung an der Schule Ihrer Wahl entgegengenommen wird. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule besteht allerdings nicht (vgl. Art. 44 (3) BayEUG). Kriterien bei der Entscheidung, welche Schule der Schüler schließlich besuchen kann, sind in erster Linie der Schulweg zur gewünschten und zu der Alternativschule, die die gleiche Ausbildungsrichtung bzw. die gleiche erste Fremdsprache anbietet. Auch besondere soziale und familiäre Gründe (z. B. Geschwister an der Schule) spielen eine Rolle.
Es wird daher dringend geraten, sich an dem Gymnasium anzumelden, das nahe dem Wohnort liegt und die gewünschte Ausbildungsrichtung bzw. die gewünschte erste Fremdsprache anbietet. Dies er-höht die Chancen, einen Platz an dieser Schule zu bekommen.
Das Anmeldeverfahren für die Gymnasien im Großraum Nürnberg/Fürth läuft in zwei Stufen ab:
1. Vom 24.4. bis 5.5.2023 melden Sie Ihr Kind bitte per Online-Voranmeldung nur am gewählten Wunschgymnasium an. Somit liegen die Daten Ihres Kindes zum Zeitpunkt der Hauptanmeldung bereits vor und das Verfahren kann beschleunigt ablaufen.
2. Vom 8.5. bis 10.5.23 erfolgt die Hauptanmeldung persönlich am Wunschgymnasium. Das Übertrittszeugnis muss dabei im Original vorgelegt werden; die Anmeldezeiten sowie die weiteren notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte den Homepages der Gymnasien.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anmeldungen an mehreren Gymnasien nicht zulässig sind und den Prozess für alle Beteiligten erschweren! Melden Sie Ihr Kind daher stets nur am gewählten Wunschgymnasium an!
Das Umverteilungsverfahren beginnt voraussichtlich am Vormittag des 11.5.2023: Zu diesem Zeitpunkt werden Sie von der Schule benachrichtigt, ob Ihr Kind am Wunschgymnasium aufgenommen werden kann. Im Fall einer Ablehnung werden Ihnen in einem Schreiben bis zu zwei Alternativgymnasien in zumutbarer Entfernung und/oder mit der entsprechenden Ausbildungsrichtung genannt. Zudem sind weitere Gymnasien aufgelistet, die grundsätzlich aufnahmebereit sind. An diesen Schulen ist die Aufnahme Ihres Kindes aufgrund freier Kapazitäten sichergestellt.
Aus den aufgeführten Gymnasien wählen Sie eines aus und melden Ihr Kind dort möglichst umgehend, spätestens bis Montag, den 15.5.2023 persönlich unter Vorlage des Schreibens an. Die am ursprünglichen Wunschgymnasium gelagerten weiteren Unterlagen Ihres Kindes fordert die neue Schule an. Die Anmeldung an einem Gymnasium, das im Schreiben nicht genannt ist, ist nicht möglich. Bitte stellen Sie auch keine Anfragen an diese Schulen.
Sollte Ihr Kind am Probeunterricht teilnehmen, so wird dieser noch am ursprünglichen Wunschgymnasium durchgeführt, auch wenn Ihr Kind dort keinen Platz erhält.
Für Rückfragen und Beratungsgespräche stehen Ihnen die Schulleitungen der beteiligten Gymnasien zur Verfügung.
Stand: 11.11.2022