Corona- aktuelle Informationen

COVID 19 - HYGIENEMAßNAHMEN UND UMGANG MIT ERKRANKUNGEN

Basis-Hygienemaßnahmen
o Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im
Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster
gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder
unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Letztere ersetzen jedoch nicht
das regelmäßige Lüften.
o Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
o Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein
Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
o Abstandhalten: Wo immer möglich, empfehlen wir im Schulgebäude, einen
Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
o In Innenräumen und vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge,
Treppenhäuser, Pausenhalle) empfehlen wir das freiwillige Tragen einer Maske,
sofern Abstände nicht eingehalten werden können. Auch im Unterricht kann
selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.

Umgang mit Krankheitssymptomen:
Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-
Verdacht besteht oder nicht.
o Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand
und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
o Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem
Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche
Infektion geben. Tests sind auch in der Schule erhältlich; bitte die Lehrkraft ansprechen!
o Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

Umgang mit bestätigten Infektionsfällen:
Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.

In diesem Zusammenhang möchten wir klarstellen, dass auch nach Aufhebung der Isolationspflicht für positiv getestete Schülerinnen und Schüler (ob mit oder ohne
Symptome) keine Verpflichtung zum Schulbesuch besteht; sie gelten
nach entsprechender Mitteilung an die Schule als verhindert im
Sinne des § 20 Abs. 1 der Bayerischen Schulordnung (BaySchO).

COVID 19 - BITTE BEACHTEN:

TESTREGELUNG BEI HEIMUNTERBRINGUNG: Bitte informieren Sie sich auf den Websites der Heime über die aktuellen Regelungen.

COVID 19 - AsAflex- Unterstützung bei der Ausbildung

Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung oder im Unterricht benötigen und in Nürnberg wohnen, können sich über den Link unten anmelden. Auszubildende aus anderen Orten müssen sich an die AsA-flex anbietenden Einrichtungen vor Ort wenden.

COVID 19 - Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler

Neben dem Gespräch mit den Lehrkräften, unseren Sozialpädagoginnen und unserem Beratungslehrer finden unsere Schülerinnen und Schüler hier nähere Informationen zu unseren Beratungsangeboten in Zusammenhang mit COVID-19.

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